Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/59: Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft. Übernahme der Durchführungsvorschriften für biologischen Wein. · 4 Seiten
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Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft
1.4 Ergebnisse der Befragung der interessierten Kreise / Anhörung
1.5 Auswirkungen
1.5.1 Bund
Keine Auswirkungen.
1.5.2 Kantone
Keine Auswirkungen.
1.5.3 Volkswirtschaft
Mit den Anpassungen an das EU-Recht werden technische Handelshemmnisse vermieden.
1.6 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Bestimmungen entsprechen weitestgehend jenen der Europäischen Union.
1.7 Inkrafttreten
Diese Änderungen sollen auf den 1. August 2013 in Kraft gesetzt werden.
1.8 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bilden die Artikel 16i, 16j und 16k der Verordnung vom 22. September 19975 über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel.
5SR 910.18