Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/60: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 8 Seiten

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Rechtsunsicherheit und Preisreduktionen eine Abbremsung der Investitionsdynamik. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) beurteilt den Vorschlag als investitionshemmend, wobei die ländlichen Regionen die Leidtragenden wären. Swisscable lehnt die Revisionsvorschläge ab, da die Instrumente komplex und die Wirkung nicht klar erkennbar seien und Rechtsunsicherheit die Folge wäre. Swisscom betont, die Änderungen würden bei den Interkonnektionsdiensten und den Mietleitungen kurzfristig sowie insbesondere beim Preis für eine Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zu massiven Preissenkungen führen. Sie befürchtet dadurch Wettbewerbsverzerrungen beim Infrastrukturwettbewerb, weshalb die Verordnung letztlich nicht mit dem Willen des Gesetzgebers vereinbar sei. Upc cablecom betont die zentrale Rolle des Infrastrukturwettbewerbs und bevorzugt die geltenden Bestimmungen basierend auf Wiederbeschaffungskosten. Sie ortet in steigenden TAL-Preisen positive Investitionssignale für alle Anbieterinnen.

Die Befürworter der Revision gehen durch die Anpassung von einer sich positiv auf die Leistungserbringung und die Standortattraktivität auswirkenden Belebung des Wettbewerbs aus und verneinen negative Investitionsanreize. Sunrise ortet aus Erkenntnissen von wissenschaftlichen Studien im Gegenteil eher positive Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit in Glasfaseranschlussnetze und höhere Anreize für alternative FDA, auch in ländlichen Regionen zu investieren. Schneider Rechtsanwälte betonen, dass verschiedene Studien keine nachteiligen Effekte auf Glasfaserinvestitionen durch reduzierte Preise für Teilnehmeranschlussleitungen zeitigten. Viele der grundsätzlich befürwortenden Stellungnahmen sprechen sich gegen einen Gleitpfad für Interkonnektions- und Mietleitungsdienste aus, da er nicht gerechtfertigt sei. Diese Haltung wird von BT, mobilzone, Orange, SwiNOG Federation und Talk Easy vertreten, ohne auf weitere einzelne Bestimmungen einzugehen. Die Chambres vaudoise des art et métiers und das Centre Patronal begrüssen insbesondere eine neutrale Ausgestaltung der Verordnung. Colt begrüsst das Engagement des UVEK in dieser Angelegenheit. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist überzeugt, dass die Revision zu mehr Wettbewerb und somit zu tieferen Endkundenpreisen führen wird und geht nicht von einer erheblichen Veränderung der Investitionsanreize aus. Sunrise ist grundsätzlich mit dem von ihr als Kompromiss bezeichneten Vorschlag einverstanden. Die Verankerung einer Preisuntergrenze sowie einen Gleitpfad für Interkonnektions- und Mietleitungsdienste wird jedoch abgelehnt. Die Fédération romande des consommateurs (FRC), Verizon und VTX begrüssen ausdrücklich die Bestimmungen zur Preis-Kosten-Schere und sprechen sich gegen einen Gleitpfad aus.

Der Schweizerische Gewerbeverband anerkennt, dass die aktuelle Regulierung dem technischen Fortschritt nicht gerecht werde, betont jedoch, dass nicht klar sei, ob die nun vorgeschlagene Änderung der FDV Verbesserung bringe. Es würden plausible und quantifizierbare Auswirkungsszenarien fehlen. Es wird eine Art Probephase vorgeschlagen, in der die heutige Regelung beibehalten wird.

Ausserdem wird die Gesetzeskonformität der Vorlage angezweifelt.

Die Antennengenossenschaft Fehraltorf (AGF) hat keine Kommentare.

Für das Konsumentenforum kf gestaltet sich die Folgeabschätzung der Revision als schwierig.

Grundsätzlich wird jede Form von Wettbewerb begrüsst. Änderungen der Verordnung dürften jedoch nicht zu einem Investitionsstopp führen.

Die Gruppe Initiantinnen der Unterschriften-Aktion für Fernsehuntertitelung im Schweizer Privatfernsehen - Region Südostschweiz-Zürich 2008 und sonos Schweiz - Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen äussern sich nicht zum Thema der vorliegenden Verordnungsänderung.

3. Stellungnahmen zu einzelnen Bestimmungen

Artikel 1

Swisscom erachtet die Definition des Begriffs Zugangspreis als unnötig und abgesehen davon sei die vorgeschlagene Ergänzung von Art. 1 FDV systematisch am falschen Ort.

2/8 Änderung der Verordnungen zum FMG – Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung der betroffenen Kreise