Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/60: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 8 Seiten
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Sunrise hätte eine historische Bewertung der Kabelkanalisationen bevorzugt. Sie fordert, dass zumindest das eingesetzte Kapital basierend auf historischen Kosten bestimmt wird.
Swisscom lehnt die neue Bestimmung zur Bewertung der Kabelkanalisationen in der vorliegenden Form ab. Die Bestimmung sei widersprüchlich, da die Verhältnisse der marktbeherrschenden Anbieterin mit denjenigen einer effizienten Anbieterin gemischt würden. Sollte neu der IRA-Ansatz zur Anwendung kommen, sollte konsequent auf die Verhältnisse der marktbeherrschenden Anbieterin, auch bei der Bestimmung der Wiederbeschaffungsinvestition, abgestellt werden. Swisscom wäre mit einer moderaten Absenkung der Preise für Kabelkanalisationen und TAL unter bestimmten Voraussetzungen einverstanden. Durch die Änderung verursachte Rechtunsicherheit und unter Umständen sinkende Investitionsanreize werden von economiesuisse, Glasfasernetz Schweiz und Swisscable hervorgehoben.
Artikel 54b Preisuntergrenze
Swisscom und Sunrise lehnen eine Preisuntergrenze aus unterschiedlichen Gründen ausdrücklich ab.
Swisscom betont, ein Unternehmen müsse die gesamten langfristigen Kosten decken können, um getätigte Investitionen zu amortisieren bzw. zu finanzieren. Dies sei bei Preisen auf der Basis von SRIC+ nicht der Fall. Damit würde das Konzept der bestreitbaren Märkte, welches sich zur Simulation von Preisen bei Markteintritt durchgesetzt habe und zu LRIC-Preisen führe, ausgehebelt. Denn neue Anbieterinnen würden nicht in einen Markt mit Preisen in der Höhe von SRIC+ eintreten. LRIC hingegen gebe auch Anbieterinnen mit eigener Infrastruktur den notwendigen Investitionsspielraum. Mit der Einführung einer Preisuntergrenze in der Höhe der SRIC+ werde das Regulierungskonzept somit inkonsistent und stehe im Widerspruch zu der im FMG vorgesehenen Preisregulierung. Swisscom weist darauf hin, dass sich bei Anwendung von Art. 54b ein geschätzter TAL-Preis von rund 4 CHF bzw.
eine Preissenkung von ca. 75% ergeben würde.
Sunrise erachtet die Abstützung auf ein weiteres Kostenmodell zur Herleitung der SRIC+ als Preisuntergrenze nicht als zielführend. Ein Kostenmodell ermögliche der marktbeherrschenden Anbieterin eine überhöhte Kostenbasis, da sie Modellparameter weitgehend selber bestimmen könne. Abgesehen davon sei eine solche Preisuntergrenze nutzlos, da die SRIC+ immer kleiner als die LRIC+ seien. Eine geeignete Massnahme, um eine regulatorisch bedingte Kostenunterdeckung zu erkennen, wäre die getrennte Buchführung sowie die Abstimmung der regulatorischen Kostenrechnung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüssen.
Für economiesuisse dürften die Probleme, welche eine Preisuntergrenze erforderlich machten, bei einem Funktionieren der bestehenden Regulierung nicht auftreten.
UPC Cablecom betont, SRIC würden die grundsätzliche Problematik des langfristig orientierten Infrastrukturgeschäfts ignorieren. LRIC hingegen seien anerkannt, um Kosten einer effizienten, wettbewerbsfähigen Leistungserbringung zu ermitteln.
Artikel 54c Preisfestlegung bei Vorliegen einer Preis-Kosten-Schere
Gemäss Schweizerischer Gewerbeverband, Swisscable, Swisscom und upc cablecom führe die
vorgesehene PKS-Überprüfung zu Rechtsunsicherheit. Swisscom zufolge seien verschiedene Punkte hinsichtlich der konkreten Überprüfung offen und liessen sich dem Rechtstext nicht entnehmen.
Artikel 55 Schnittstellen
Call Venture erwartet vom BAKOM einen Katalog mit neuen Interkonnektions-Schnittstellen für IP/NGN. Auch VTX weist auf die Notwendigkeit der Einführung der neuen IP-Schnittstellen hin. Swisscom habe Verspätung bei der Einführung von IP-Schnittstellen im Vergleich zu anderen europäischen Anbieterinnen.
4/8 Änderung der Verordnungen zum FMG – Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung der betroffenen Kreise