Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/77: 07.500 Parlamentarische Initiative. Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag · 6 Seiten
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Bericht Auswertung Vernehmlassung 07.500
1. Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 23. August 2012 sowie zum entsprechendem Vorentwurf zu einer Änderung des Obligationenrechts1 (Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag, Art. 227a–228) wurde am 17. September 2012 eröffnet und dauerte bis zum 21. Dezember 2012. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft und weitere interessierte Organisationen.
Stellung nahmen 22 Kantone, fünf politische Parteien sowie elf Dachverbände und Organisationen. Insgesamt gingen damit 38 Stellungnahmen ein, welche Gegenstand der vorliegenden Auswertung bilden.
Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichteten die Kantone Zug und Schaffhausen, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Städteverband (SSV).
2. Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Siehe Anhang.
3. Gesamtbewertung
In einer Gesamtbewertung begrüsste die grosse Mehrzahl von 32 der insgesamt 38 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorgeschlagene Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag (Art. 227a–228 OR) ausdrücklich. Übereinstimmend wurde die praktische Bedeutungslosigkeit des Vorauszahlungsvertrags und gestützt darauf das Bedürfnis nach deren ersatzlosen Streichung anerkannt. So begrüssten alle Kantone, die sich vernehmen liessen (mit Ausnahme von NW, der jedoch die Stossrichtung ebenfalls unterstützte), die Vorlage vollumfänglich (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, GL, FR, SO, BS, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VD, NE, VW, GE, JU). Auch sämtliche Parteien, die sich äusserten, bewerteten die Vorlage positiv (CVP, EVP, FDP, SP, SVP). Von den elf teilnehmenden Dachverbänden und Organisationen äusserten sich fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmer ebenfalls positiv (CP, economiesuisse, SGV, SwissBanking, Uni ZH). Demgegenüber beurteilten sechs Dachverbände und Organisationen die Vorlage überwiegend negativ und lehnten sie insgesamt ab (acsi, EKK, FRC, SKS, SGB, UNIL).
1 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht; SR 220).