Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/77: 07.500 Parlamentarische Initiative. Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag · 6 Seiten
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Bericht Auswertung Vernehmlassung 07.500
ten die Bestimmungen in Zukunft wieder eine Bedeutung erlangen (EKK). Die Aufhebung der Bestimmungen sei ein Nachteil für das Konsumentenschutzrecht in der Schweiz (UNIL).
4.3 Anpassungen im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Die vorgeschlagenen Anpassungen im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG)2 wurden von sämtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich dazu äusserten, begrüsst (ZH, BE, UR, OW, BS, AI, AG, CVP, SVP). Diese Anpassungen seien konsequent (BE, BS, AI).
Ein Teilnehmer regte an, den vorgeschlagenen Wortlaut von Artikel 4 Buchstabe d UWG dahingehend zu prüfen, ob die Formulierung «Käufer» nicht auch zu streichen sei (AG).
4.4 Weitere Bemerkungen
Ein Teilnehmer unterstrich, dass mit der Aufhebung weder finanzielle noch personelle Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden verbunden seien (GR).
Eine Teilnehmerin legte einen umfassenden Vorschlag für ein vereinheitlichtes «Muster-Konsumschutzgesetz» vor, in welches jedoch die Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag gerade keinen Eingang finden sollten (Uni ZH).
Eine Teilnehmerin verwies auf den weniger guten Schutz des Schweizer Konsumenten im Kaufrecht im Vergleich zu europäischen Konsumenten (UNIL).
5. Einsichtnahme
Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, und nach Kenntnisnahme durch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates die Zusammenstellung der Vernehmlassungsergebnisse öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.
2 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 19. Dezember 1986 (SR 241).