Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/82: Revision der Verordnung vom 15. Oktober 2008 über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA-Gebühren und Abgabenverordnung, FINMA-GebV) · 4 Seiten

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Erläuterungsbericht zur Revision der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben durch

die FINMA (FINMA-GebV) per 1. Januar 2013

schen Versicherungsunternehmen im Ausland sowie den freien Dienstleistungsverkehr aus der Schweiz zu erfassen. Das ist sachgerecht, weil auch diese Geschäfte bei der FINMA Aufsichtsaufwand verursachen (z.B. im Rahmen der Überprüfung des SST)6.

Zudem sollen neu alle Prämieneinnahmen aus dem Rückversicherungsgeschäft zur Berechnung der Zusatzabgaben herangezogen werden. Die heutige Regelung berücksichtigt nur die Prämieneinnahmen derjenigen Versicherungsunternehmen, die hauptsächlich das Rückversicherungsgeschäft betreiben, was nicht sachgerecht ist.

2.5. Bereich der direkt unterstellten Finanzintermediäre

Art. 32 und 33 Grund- und Zusatzabgabe

Gemäss heutiger Regelung beträgt die Grundabgabe 500 Franken je direkt unterstellten Finanzintermediär (DUFI). Dies ist gemessen am Sockelaufwand für jeden DUFI zu tief. Mit der Erhöhung der Grundabgabe auf CHF 750 sollen DUFIs angemessen an den Kosten beteiligt werden. Die Erhöhung ist moderat und trägt der Heterogenität dieses Aufsichtsbereichs Rechnung.

Die Obergrenze der Zusatzabgabe wird auf CHF 20‘000 erhöht und dadurch eine sachgerechte Aufteilung der Kosten nach wirtschaftlicher Grösse sichergestellt.

2.6. Anhang zur FINMA-GebV

a) Streichung der Rahmentarife im Bereich Enforcement

Bei eingreifenden Verfahren (inklusive Abklärungen bei Eröffnung eines formellen Verfahrens) erfasst die FINMA heute systematisch ihre erbrachten Leistungen. Damit können im Bereich Enforcement die Gebühren gestützt auf Art. 8 Abs. 3 der FINMA-GebV individuell nach Zeitaufwand und der Bedeutung der Sache für die gebührenpflichtige Person bemessen werden. Die Rahmentarife im Bereich Enforcement werden deshalb aufgehoben.

b) Weitere Anpassungen bei den Rahmentarifen und Auslagen

Einzelne Rahmentarife sind gestützt auf Aufwandberechnungen zu tief angesetzt und deshalb zu erhöhen. Zudem werden die Kosten für Kopien (Reproduktionen) festgelegt.

6 In verschiedenen europäischen Ländern werden die Prämien im Ausland bei der Berechnung der Aufsichtsabgaben ebenfalls berücksichtigt.