Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

Güterverkehr

4.13 unter Ausschluss 4.14 weniger als 500 Mio. Tonnen-

der Beförderung kilometer im Jahr

gefährlicher Güter

4.15 mehr als 500 Mio. Tonnen-

kilometer im Jahr

4.16 Anzahl befahrene Trassen-

kilometer Güterverkehr

im Jahr

Spezieller Verkehr

4.17 Historischer Verkehr 4.18 anderer Verkehr

4.19 Beschreibung Ziffer 4.18

5.1 Unternehmensgrösse

Die antragstellende Infrastrukturbetreiberin gehört aufgrund der Zahl Beschäftigten zu folgender Kategorie: 5.1 Kleinstunternehmen 5.2 mittelgrosses Unternehmen

zwischen 0 und 19 Beschäftigte zwischen 100 und 499 Beschäftigte

5.3 Kleinunternehmen 5.4 Grossunternehmen

zwischen 20 und 99 Beschäftigte Grösser 500 Beschäftigte

6.1 Erleichterung

6.2 Sicherheitsgenehmigung und Sicherheitsbescheinigung Teil A und/oder Teil B werden zusammen beantragt.

Die Antragstellerin beantragt die Anwendung der Erleichterung

gemäss Art. 5e Abs. 1 EBV (SR 742.141.1)

6.3 Die antragstellende Infrastrukturbetreiberin betreibt ausschliesslich Strecken auf denen nach Art. 1 Abs. 3 der Eisen-

bahnnetzzugangsverordnung kein Netzzugang gewährt werden muss

Die Antragstellerin beantragt die Anwendung der Erleichterung

gemäss Art. 5e Abs. 2 EBV (SR 742.141.1)

7.1 Angaben zur Antragstellerin

7.2 Eingetragener Name (einschliesslich Rechtsform)

7.3 Name des Eisenbahnunternehmens

7.4 Kurzbezeichnung

7.5 Vollständige Postanschrift

(Strasse, Postleitzahl, Ort)

7.6 Telefonnummer 7.7 Telefaxnr.

7.8 E-Mail-Adresse 7.9 Internetseite

7.10 Sonstige Angaben

8.1 Angaben zum Ansprechpartner

8.2 Nachname und Vorname

8.3 Vollständige Postanschrift

(Strasse, Postleitzahl, Ort)

8.4 Telefonnummer 8.5 Telefaxnr

8.6 E-Mail-Adresse

8.7 Besitzt die Antragstellerin die Infrastrukturkonzession für die beantragten Netze? ja: nein:

Wenn nein: Ziffer 9.1 bis 9.10 ausfüllen

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