Entwurf RL Netzzugang
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten
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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit
Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung
Güterverkehr
4.13 unter Ausschluss 4.14 weniger als 500 Mio. Tonnen-
der Beförderung kilometer im Jahr
gefährlicher Güter
4.15 mehr als 500 Mio. Tonnen-
kilometer im Jahr
4.16 Anzahl befahrene Trassen-
kilometer Güterverkehr
im Jahr
Spezieller Verkehr
4.17 Historischer Verkehr 4.18 anderer Verkehr
4.19 Beschreibung Ziffer 4.18
5.1 Unternehmensgrösse
Die antragstellende Infrastrukturbetreiberin gehört aufgrund der Zahl Beschäftigten zu folgender Kategorie: 5.1 Kleinstunternehmen 5.2 mittelgrosses Unternehmen
zwischen 0 und 19 Beschäftigte zwischen 100 und 499 Beschäftigte
5.3 Kleinunternehmen 5.4 Grossunternehmen
zwischen 20 und 99 Beschäftigte Grösser 500 Beschäftigte
6.1 Erleichterung
6.2 Sicherheitsgenehmigung und Sicherheitsbescheinigung Teil A und/oder Teil B werden zusammen beantragt.
Die Antragstellerin beantragt die Anwendung der Erleichterung
gemäss Art. 5e Abs. 1 EBV (SR 742.141.1)
6.3 Die antragstellende Infrastrukturbetreiberin betreibt ausschliesslich Strecken auf denen nach Art. 1 Abs. 3 der Eisen-
bahnnetzzugangsverordnung kein Netzzugang gewährt werden muss
Die Antragstellerin beantragt die Anwendung der Erleichterung
gemäss Art. 5e Abs. 2 EBV (SR 742.141.1)
7.1 Angaben zur Antragstellerin
7.2 Eingetragener Name (einschliesslich Rechtsform)
7.3 Name des Eisenbahnunternehmens
7.4 Kurzbezeichnung
7.5 Vollständige Postanschrift
(Strasse, Postleitzahl, Ort)
7.6 Telefonnummer 7.7 Telefaxnr.
7.8 E-Mail-Adresse 7.9 Internetseite
7.10 Sonstige Angaben
8.1 Angaben zum Ansprechpartner
8.2 Nachname und Vorname
8.3 Vollständige Postanschrift
(Strasse, Postleitzahl, Ort)
8.4 Telefonnummer 8.5 Telefaxnr
8.6 E-Mail-Adresse
8.7 Besitzt die Antragstellerin die Infrastrukturkonzession für die beantragten Netze? ja: nein:
Wenn nein: Ziffer 9.1 bis 9.10 ausfüllen
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