Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

19.3 Antragsformular Sicherheitsgenehmigung

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER SICHERHEITSGENEHMIGUNG

AUFSICHTS-UND SICHERHEITSBEHÖRDE

1.1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Zulassungen und Regelwerke

Mühlestrasse 6

CH-3003 Bern

2.1 Antrag auf Erteilung einer SICHERHEITSGENEHMIGUNG

2.2. Neue Genehmigung

2.3 Erneute Genehmigung 2.4 Nummer der vorherigen Genehmigung

3.1 Netz

3.2 Anzahl Netze

3.3 Normalspurnetz 3.4 Schmalspurnetz

3.5 Zahnradstrecke 3.6 Tramnetz

3.7 andere/spezieller Netz 3.8 Beschreibung Ziffer 3.7:

3.9 Netzgrösse (Gesamt) 3.10 weniger als 50 Kilometer

3.11 zwischen 50 und 200 Kilometer

3.12 zwischen 200 und 500 Kilometer 3.13 mehr als 500 Kilometer

4.1 Art des Betriebs (eine oder mehrere), der auf dem Netz geführt wird, und geschätzte Beförderungsleistung durch die

EVU

4.2 Zugfahrt

4.3 Rangierfahrt

4.4 Betrieb nach Strassengesetz (Trambetrieb)

4.5 Zugfahrt gem. FDV 300.15 Ziff. 1 (SR 742.173.001) Strecken ohne Block

4.6 Zugfahrt gem. FDV 300.15 Ziff. 2 (SR 742.173.001) Zugverband

Personenverkehr

4.7 Personenverkehr 4.8 Weniger als 50 Mio. Personen-Regelzüge kilometer im Jahr

4.9 Personenverkehr 4.10 zwischen 50 und 200 Mio. Personen-Charterzüge kilometer im Jahr

4.11 mehr als 200 Mio.

Personen-km im Jahr

4.12 Anzahl befahrene Trassen-km Personenverkehr im Jahr

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