Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit

Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung

4.1 Antrag auf Erleichterung

4.2 Sicherheitsgenehmigung und Sicherheitsbescheinigung Teil A oder Teil B werden zusammen beantragt.

Die Antragstellerin beantragt die Anwendung der Erleichterung

gemäss Art. 5e Abs. 1 EBV (SR 742.141.1)

4.3 EVU/ISB betreibt Strecken, auf welchen kein Netzzugang gewährt werden muss

Die Antragstellerin beantragt die Anwendung der Erleichterung

gemäss Art. 5e Abs. 2 EBV (SR 742.141.1)

5.1 Angaben zum Antragsteller

5.2 Eingetragener Name (einschliesslich Rechtsform)

5.3 Name des Eisenbahnunternehmens

5.4 Kurzbezeichnung

5.5 Vollständige Postanschrift

(Strasse, Postleitzahl, Ort)

5.6 Telefonnummer 5.8 Telefaxnr 5.7 E-Mail-Adresse 5.9 Internetseite 5.10 Sonstige Angaben

6.1 Angaben zum Ansprechpartner

6.2 Nachname und Vorname

6.3 Vollständige Postanschrift

(Strasse, Postleitzahl, Ort)

6.4 Telefonnummer 6.6 Telefaxnr

6.5 E-Mail-Adresse

Antragsteller (Name)

Datum Unterschrift

33/92

Entwurf