Entwurf RL Netzzugang
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten
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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit V Anhörung Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung 1. Juli 2013
4 Geltungsbereich
Grundsätzlich benötigen alle EVU für alle Fahrten auf eigener und/oder fremder Infrastruktur in der Schweiz eine NZB und eine SiBe.
Für Fahrten auf Infrastrukturen auf denen kein Netzzugang gewährt werden muss, ist keine NZB erforderlich. Dies sind:
- reine Zahnradstrecken;
- Strecken, deren besondere Beschaffenheit eine Benützung durch andere
Unternehmen ausschliesst;
- Strecken, die ein Eisenbahnunternehmen ausschliesslich für die Instandhaltung
seiner Fahrzeuge betreibt.
Für den Verkehr innerhalb von Anschluss- und Werkgleisen ist weder eine NZB noch eine SiBe erforderlich.
Alle Infrastrukturbetreiber, welche Eisenbahnstrecken in der Schweiz betreiben, benötigen eine SiGe.
Für das Betreiben von Anschluss- und Werkgleisen ist keine SiGe erforderlich.
Nachstehend werden zudem die Ausnahmen und Erleichterungen aufgeführt,
strukturiert nach den zu erlangenden Bewilligungen.
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