Entwurf RL Netzzugang

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 92 Seiten

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BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit V Anhörung Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung 1. Juli 2013

4 Geltungsbereich

Grundsätzlich benötigen alle EVU für alle Fahrten auf eigener und/oder fremder Infrastruktur in der Schweiz eine NZB und eine SiBe.

Für Fahrten auf Infrastrukturen auf denen kein Netzzugang gewährt werden muss, ist keine NZB erforderlich. Dies sind:

- reine Zahnradstrecken;

- Strecken, deren besondere Beschaffenheit eine Benützung durch andere

Unternehmen ausschliesst;

- Strecken, die ein Eisenbahnunternehmen ausschliesslich für die Instandhaltung

seiner Fahrzeuge betreibt.

Für den Verkehr innerhalb von Anschluss- und Werkgleisen ist weder eine NZB noch eine SiBe erforderlich.

Alle Infrastrukturbetreiber, welche Eisenbahnstrecken in der Schweiz betreiben, benötigen eine SiGe.

Für das Betreiben von Anschluss- und Werkgleisen ist keine SiGe erforderlich.

Nachstehend werden zudem die Ausnahmen und Erleichterungen aufgeführt,

strukturiert nach den zu erlangenden Bewilligungen.

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