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Vernehmlassung 2012/88: Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz; AZG) · 8 Seiten

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Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz, AZG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,

beschliesst:

I

Das Arbeitszeitgesetz vom 8. Oktober 19712 wird wie folgt geändert:

Ersatz von Ausdrücken

In den Artikeln 9 Absatz 4, 14 Absätze 1 und 2 sowie 20 wird der Ausdruck «Arbeitnehmer» durch «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer» ersetzt, mit den grammatikalisch erforderlichen Anpassungen. In den Artikeln 1 Absatz 4, 18 Absatz 2, 19, 20 und 23 Buchstaben a und b wird der Ausdruck «das Gesetz» durch «dieses Gesetz» ersetzt, mit den grammatikalisch erforderlichen Anpassungen.

Ingress

gestützt auf die Artikel 87, 92 und 110 der Bundesverfassung3

1. Abschnitt: Geltungsbereich

Art. 1 Abs. 1 Bst. e und f, 2 und 3

1Diesem Gesetz sind unterstellt:

e. die konzessionierten Seilbahnunternehmen und Unternehmen, die konzessionierte Aufzüge betreiben;

SR ..........

1BBl

2 SR 822.21

3 SR 101 2012–......