Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten
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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699
Berücksichtigung weiterer Aspekte
Auf der Basis dieser Bewertung erfolgt die aktualisierte Zuordnung der Projekte zu den Modulen 1 bis 4. Dabei sind eine Reihe weiterer verkehrlicher und verkehrspolitischer Aspekte zu berücksichtigen.
Höher zu priorisieren sind Projekte zur Engpassbeseitigung, bei denen massgebende Bedürfnisse des nationalen und internationalen Verkehrs bestehen. Vordringlich der Fall ist dies bei der Abwicklung des Nord-Süd-Transitverkehrs sowie dort, wo sich verschiedene Nationalstrassen räumlich überlagern. Weitere Abweichungen sind möglich, wo beispielsweise zwei vierstreifige Nationalstrassen auf eine vierstreifige Fortsetzung stossen oder wo eine vierstreifige Nationalstrasse trotz konstantem Verkehrsaufkommen auf zwei Fahrstreifen abgebaut wird. Ebenfalls höher zu priorisieren sind Projekte, die Engpässe in Gebieten mit einer dynamischen Siedlungsentwicklung beseitigen.
Zurückhaltend ist der Bundesrat demgegenüber bei Projekten, die den Problemdruck in hoch belasteten Agglomerationsgebieten durch die Erweiterung der angrenzenden Abschnitte zusätzlich verstärken können. Ebenfalls schlechter eingestuft werden Projekte dort, wo der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr tief ist. In diesen Gebieten besteht nach Ansicht des Bundesrates ein grösseres Potenzial für eine Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr.
Im Weiteren sind bei der Priorisierung die Auswirkungen eines Projekts zur Engpassbeseitigung auf die angrenzenden Nationalstrassenabschnitte zu berücksichtigen. Wo die Erweiterung eines Abschnitts zu einer Verlagerung des Problems auf den angrenzenden Abschnitt führen kann, ist entweder auf die Erweiterung dieses Abschnitts zu verzichten oder die Erweiterung des angrenzenden Abschnitts ist entsprechend höher zu priorisieren.
1.4.3 Aktualisiertes Programm Engpassbeseitigung
1.4.3.1 Zuordnung der Projekte zu den Modulen 1 bis 4
Der Bundesrat schlägt vor, zusätzlich zu den bereits verbindlich beschlossenen Projekten drei weitere Projekte zur Engpassbeseitigung mit einem Investitionsvolumen von 995 Millionen Franken dem Modul 1 zuzuordnen und die entsprechenden finanziellen Mittel frei zu geben. Es handelt sich dabei um die Erweiterungen zwischen Meyrin / Vernier und Le Vengeron, zwischen Luterbach und Härkingen sowie zwischen Andelfingen und Winterthur. Damit umfasst das Modul 1 Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 2,3 Milliarden Franken.
Das Modul 2 umfasst Projekte mit dem verbleibenden Investitionsvolumen von rund 3,2 Milliarden Franken. Planerisch weiterverfolgt werden sollen weitere Projekte im Umfang von rund 6 Milliarden Franken (Modul 3). Diese Projekte sind aus Sicht des Bundesrates für die Sicherstellung einer auch in Zukunft funktionsfähigen Nationalstrasse unerlässlich. Mit den verfügbaren Mitteln im Umfang von 5,5 Milliarden Franken sind sie allerdings nicht finanzierbar. Der Bundesrat plant deshalb, im Rahmen der separaten Vorlage "Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds" eine Lösung für die Finanzierung der Projekte zur Eng-