Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699

Engpassbeseitigung durch neue Netzelemente in den Räumen Lausanne / Morges und Glattal

Bereits in der ersten Programmbotschaft hat der Bundesrat aufgezeigt, dass in den Räumen Glattal und Lausanne / Morges der Bau einer neuen Verbindung die bessere Lösung darstellt als die Erweiterung der bestehenden Nationalstrassen. Die inzwischen durch das ASTRA durchgeführten Vertiefungsstudien bestätigen diese Einschätzung. Entsprechend hat der Bundesrat in der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung (SR 725.113.11) den eidgenössischen Räten die Aufnahme dieser beiden neuen Netzelemente zum Beschluss vorgelegt. Die Aufnahme der beiden Netzelemente in den Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz ist im Grundsatz unbestritten.

Weitere Engpassbeseitigungen (Modul 3) erfordern zusätzliche Mittel

Zwar können durch die vollständige Realisierung der Projekte in den Modulen 1 und 2 Engpässe mit einer sehr starken Überlastung auf einer Länge von 84 und jene mit einer starken Überlastung auf weiteren 20 Kilometern beseitigt respektive entschärft werden. Trotzdem werden im Jahr 2030 weiterhin 427 Kilometer Nationalstrassen regelmässig überlastet sein. 101 Kilometer davon sehr stark und weitere 88 Kilometer stark.

Damit bleibt die Funktionsfähigkeit der Nationalstrassen auf wichtigen Abschnitten stark beeinträchtigt. Um die Funktionsfähigkeit auch in Zukunft sicherzustellen, müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die bisher nicht finanzierten Projekte des Moduls 3 zur Realisierung kommen. Zur Finanzierung dieser Projekte wird der Bundesrat im Sommer 2013 im Rahmen der Vorlage "Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds" Vorschläge unterbreiten.