Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten
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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699
Bezüglich der Nationalstrassen umfasst das Dachkonzept der Agglomerationsprogramme Zürich den 6-Spur-Ausbau der Nordumfahrung Zürich, die Glattalautobahn, den 6-Spur-Ausbau der Umfahrung Winterthur sowie den 4-Spur-Ausbau zwischen Winterthur Nord und Kleinandelfingen. Die untergeordneten regionalen Agglomerationsprogramme Limmattal, Stadt Zürich-Glattal, Winterthur und Umgebung sowie Zürcher Oberland gehen in ihren Konzeptionen und den Massnahmenanträgen davon aus, dass diese übergeordneten Infrastrukturen realisiert werden.
Insgesamt lässt die Umsetzung des Agglomerationsprogramms und die mögliche Realisierung der übergeordneten Schienenmassnahmen eine Veränderung des Modalsplits und damit tendenziell eine gewisse Entlastung der Nationalstrasse erwarten. Diese wird jedoch durch das prognostizierte hohe Wachstum wieder mehr als wettgemacht resp. überkompensiert. Die starken Überlastungen und Engpässe auf den Nationalstrassen im Raum Zürich / Winterthur werden trotz der vorgesehenen Massnahmen im Agglomerationsprogramm und für den Ausbau des Schienenverkehrs weiterhin bestehen bleiben.
Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
In der ersten Programmbotschaft haben die eidgenössischen Räte die Erweiterung der Nordumfahrung Zürich mit einer dritten Röhre am Gubrist verbindlich beschlossen. Der Engpass auf diesem Abschnitt wird dadurch markant entschärft werden.
Die Erweiterung der Nordumfahrung erhöht jedoch auch den Druck auf die sehr stark überlastete Nationalstrasse im Glattal. In der ersten Programmbotschaft hat der Bundesrat dargelegt, dass dieser Engpass nur mit einem neuen Netzelement nachhaltig beseitigt werden kann. Die Ergebnisse der inzwischen durchgeführten Planungsstudie bestätigten diese Aussage. Die Erweiterung der bestehenden Nationalstrasse ist vor allem aufgrund verkehrs- und umwelttechnischer Aspekte nicht zielführend. Die zweckmässigste Lösung zur Engpassbeseitigung stellt eine direkte Strassenverbindung ohne zusätzliche Anschlüsse zwischen Baltenswil und der Verzweigung Zürich Nord dar. Die gewählte Variante weicht damit von der bisher vorgeschlagenen und im Richtplan des Kantons Zürich eingetragenen Lösung ab. Diese sah eine weiter nördlich gelegene Linienführung mit einem neuen Anschluss im Raum Kloten / Bassersdorf sowie einem Verzicht auf die direkte Anbindung der neuen Verbindung an die bestehende Verzweigung Zürich Nord vor. Hauptgrund für die abweichende Beurteilung ist einerseits der Verzicht auf den neuen Anschluss im Raum Kloten / Bassersdorf, der aus heutiger Sicht weder erwünscht noch zweckmässig ist. Andererseits gewährleistet die gewählte Variante die grössere verkehrliche Wirksamkeit resp. leistet den grösseren Beitrag zur Engpassbeseitigung.
Nebst dem Bau des neuen Netzelementes ist im Glattal die Erweiterung des Abschnitts Zürich Nord – Flughafen notwendig. Dieser weist sehr gute Bewertungsresultate auf, ist kostengünstig realisierbar und notwendig im Hinblick auf die Sicherstellung des Zugangs zum Flughafen Zürich / Kloten. Der Bundesrat schlägt daher vor, diese Erweiterung neu dem Modul 2 zuzuteilen.