Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/94: Bundesbeschluss über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 71 Seiten

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Vernehmlassung 2. Programmbotschaft Engpassbeseitigung / G242-0699

strassen, sondern auf Grund der starken Wechselwirkungen zwischen der Nationalstrasse und dem städtischem Parallelnetz auch für das Agglomerationsprogramm von grosser Bedeutung.

Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz

Das ASTRA hat im Anschluss an die erste Programmbotschaft eine umfassende Vertiefungsstudie durchgeführt. Im Rahmen dieser Studie wurden verschiedene Varianten zur Engpassbeseitigung geprüft und global bewertet. Dabei zeigte sich, dass die Spange St. Gallen mit einer neuen unterirdischen Verbindung und neuen Anschlüssen im innerstädtischen Bereich gegenüber der Erweiterung des bestehenden Netzes zu sehr hohen Mehrkosten führt. Diese neue Verbindung ermöglicht zwar interessante Perspektiven für die Abwicklung des innerstädtischen Verkehrs von St. Gallen. Diese stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Mehrkosten. Kommt hinzu, dass die neuen Anschlüsse markante städtebauliche Auswirkungen und eine Beeinträchtigung der Lebensräume zur Folge haben. Aus diesen Gründen sind Bund, Kanton und Stadt St. Gallen übereingekommen, auf die Realisierung der Spange St. Gallen zu verzichten.

Die gewählte und im vorliegenden Programm berücksichtigte Lösungsvariante konzentriert sich auf die eigentliche Engpassbeseitigung resp. die Erweiterung entlang der bestehenden Nationalstrasse zwischen der Kreuzbleiche und Neudorf. Sie sieht den Bau einer dritten Röhre des Rosenbergtunnels und in den Harzbüchel- und Lindengalerien sowie im Stephanshorntunnel die Ergänzung eines dritten Fahrstreifens durch eine dauerhafte Umnutzung des bestehenden Pannenstreifens vor. Mit Investitionskosten von rund 410 Millionen Franken (Preisstand 2005, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) ist sie zudem gemessen am verkehrlichen Nutzen und im Vergleich zu den übrigen bewerteten Varianten kostengünstig.

Dieses gute Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Lage der Engpassbeseitigung im Kernbereich der Kernagglomeration von St. Gallen haben den Bundesrat dazu bewogen, das Projekt neu dem Modul 2 zuzuordnen.

Integraler Bestandteil des Projekts ist ein neuer Nationalstrassenzubringer Güterbahnhof. Mit diesem wird der bestehende Schorentunnel als Bestandteil des Nationalstrassennetzes und das nachgeordnete städtische Strassennetz mit positiven Auswirkungen auf den innerstädtischen öffentlichen Verkehr von St. Gallen entlastet. Der Bundesanteil für die Finanzierung des Nationalstrassenzubringers muss ausserhalb des IF über die SFSV erfolgen.

Zurückgestellte Vorhaben im Nationalstrassennetz

Nicht in die engere Betrachtung mit einbezogen wurden die Erweiterungen auf den Abschnitten St. Gallen-Neudorf – Rheineck und Verzweigung Meggenhus – Arbon-West. Zum einen weisen diese beiden Abschnitte einen geringeren Problemdruck auf (Problemstufe I). Zum anderen dürfte deren Erweiterung den Druck auf die Nationalstrassenabschnitte im Kerngebiet der Stadt St. Gallen in unerwünschtem Mass zusätzlich erhöhen.