Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten

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2,5 Millionen anfallen. Die Gesamthöhe des Rahmenkredits ist durch die Massnahme nicht tangiert.

Die Massnahme ist aus wohnbaupolitischer Sicht vertretbar, werden doch die Einlagen des Bundes in den Fonds-de-roulement in den Jahren 2013 bis 2016 gegenüber 2012 von rund 7 Millionen auf 30 respektive 20 Millionen pro Jahr erhöht. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Kapitalstand im Fonds-de-roulement Ende 2013 rund 450 und Ende 2016 über 500 Millionen betragen wird. Damit stehen für die Wohnbauförderung ab 2017 auch ohne weitere Einlagen des Bundes in den Fonds aufgrund der Rückzahlungen von Darlehen gegen 20 Millionen pro Jahr für diese Aufgabe zur Verfügung. Mit diesem Betrag können jährlich rund 700 Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern unterstützt werden.

Die vorliegende Massnahme im Bereich der Wohnbauförderung war im Übrigen bereits Gegenstand des vom Bundesrat am 1. September 2010 verabschiedeten Konsolidierungsprogramms 2012-2013; sie wurde aber nach dem Nichteintreten des Parlaments sistiert.