Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten

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Beschreibung der Massnahmen

Etappierung der Ausbauten der Nationalstrassen

Über das investive Globalbudget des ASTRA wird die Erhaltung der Nationalstrassen finanziert. Diese setzt sich aus den eigentlichen Sanierungsmassnahmen (Unterhalt) und dem Ausbau (Umgestaltung) der bestehenden Bausubstanz zusammen. Die Sanierungsmassnahmen sind eine direkte Folge der Alterung und der Abnützung der Infrastrukturen. Die Ausbauten ergeben sich wegen des stetig ändernden Verkehrsgeschehens (Menge, Verkehrszusammensetzung, Achs- und Totallasten, Siedlungsentwicklung), den gestiegenen Anforderungen aus dem Umweltrecht, der Verlagerungspolitik (Schwerverkehrs-Kontrollzentren) sowie aus der Vorsorge gegen Naturereignisse und -gefahren. Die jährlichen Investitionen in die Erhaltung der Nationalstrassen fliessen etwa hälftig in Sanierungs- und Ausbaumassnahmen.

Ein Potential für eine Reduktion der jährlichen Ausgaben besteht durch die Verzögerung von Gewässerschutzmassnahmen, Wildquerungen und baulichen Optimierungen von Anschlussbauwerken.

Die Massnahme umfasst eine Kürzung der entsprechenden Ausgaben des ASTRA im Umfang von jährlich 20 Millionen (ca. 3% der für den Ausbau zur Verfügung stehenden Mittel).

Netzfertigstellung Nationalstrassen

Aus dem Infrastrukturfonds finanziert der Bund u.a. seinen Anteil an der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes. Der Neubau der noch fehlenden Strecken (rund 100 km) blieb auch nach der Einführung der NFA 2008 eine Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen. Den Kantonen kommt die Rolle der Bauherren zu, dem Bund bzw. dem ASTRA diejenige der Oberaufsichtsbehörde. Die Finanzierung der Netzfertigstellungsprojekte wird im Durchschnitt der kommenden Jahr im Ausmass von 85 zu 15 % zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt.

Aufgrund absehbarer Verzögerungen in der Realisierung verschiedener Strecken haben die Kantone gegenüber dem Bund für die nächsten Jahre einen geringeren Mittelbedarf angemeldet.

Die Massnahme besteht darin, die jährliche Einlage in den Infrastrukturfonds diesem geringeren Mittelbedarf anzupassen. In den Jahren 2014 – 2016 sollen deshalb je 75 Millionen weniger eingelegt werden. Ab 2017 werden die jährlichen Einlagen wieder erhöht, damit die langfristig für die Netzfertigstellung nötige Mitteldotation des Infrastrukturfonds sichergestellt ist. Die anderen aus dem Infrastrukturfonds finanzierten Aufgaben (Engpassbeseitigung, Investitionsbeiträge an Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen, Globalbeiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen) sind von der Kürzung nicht betroffen.