Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten

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Der Bund soll ab 1. Januar 2015 auf die Abgeltung an die Post für die Ermässigung der Zeitungs- und Zeitschriftentransporte mittels Verbilligung der Zustellpreise für die Tageszustellung verzichten.

Der Nutzen der administrativ aufwändigen indirekten Presseförderung für die Erhaltung einer vielfältigen Medienlandschaft ist gering. Die indirekte Presseförderung benachteiligt andere Vertriebskanäle (Frühzustellung, Einzelverkäufe am Kiosk, andere Zustellorganisationen sowie Onlinemedien) und wirkt wettbewerbsverzerrend. Sodann bestehen erhebliche Abgrenzungsprobleme, welche Titel demokratiepolitisch wichtig und damit förderungswürdig sind. Der Bundesrat hat mit der Botschaft vom 20. Mai 200952 zum Postgesetz denn auch beantragt, auf die indirekte Presseförderung zu verzichten. Das geltende Modell war umstritten, hat sich anschliessend jedoch u.a. mangels Alternativmodellen im Parlament durchgesetzt. Bereits im Juni 2012 haben die eidgenössischen Räte jedoch erneut eine Motion an den Bundesrat überwiesen, um ein neues Förderkonzept zur Stärkung der staats- und demokratiepolitischen Bedeutung der Medien auszuarbeiten (12.3004 Motion SPK N). Somit wird die Erarbeitung von möglichen alternativen Förderungskonzepten im Sinne des Auftrags des Parlaments weiterverfolgt.

Der Wegfall der Zustellermässigung wird für die bislang Förderberechtigten zu Erhöhungen der Zustellpreise führen. Die Post hat zudem angekündigt, die ordentlichen Zustellpreise für Zeitungen und Zeitschriften in den nächsten Jahren schrittweise zu erhöhen, um so das von der Post in der Zeitungsrechnung ausgewiesene Defizit von ca. 100 Millionen pro Jahr zu reduzieren. Mit der Aufhebung der indirekten Presseförderung entfällt auch die Preisgenehmigung durch den Bundesrat. Allerdings kann der Preisüberwacher aufgrund der Marktstellung der Schweizerischen Post in der Tageszustellung missbräuchliche Preiserhöhungen verhindern. Ausserdem gehören Zeitungstransporte gemäss Artikel 13 PG zur Grundversorgung mit Postdiensten. Der Bundesrat kann im Bereich der Grundversorgung Preisobergrenzen festlegen. Auch müssen die Preise für Zeitungstransporte distanzunabhängig sein.

Die Auswirkungen auf die einzelnen Presseunternehmen können heute nicht im Detail dargelegt werden; sie hängen namentlich davon ab, ob die Presse allfällige Mehrkosten auf ihre Kundinnen und Kunden überwälzen kann. Der Bundesrat erachtet es aber als vertretbar, die indirekte Presseförderung aufzuheben. Der Bundeshaushalt wird mit dieser Massnahme ab 2015 um 50 Millionen pro Jahr entlastet.

2.4 Tiefergreifende Massnahmen der Aufgabenüberprüfung

2.4.1 Kontext

Im Bericht des Bundesrates vom 14. April 2010 zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung sind die damals relevanten Reform- und Verzichtsvorhaben aufgeführt. Ein Teil dieser Vorhaben wurde in das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 integriert. Danach verblieb ein Paket von 25 längerfristigen Massnahmen der Aufgabenüberprüfung, die nicht mit dem Konsolidierungsprogramm beantragt werden konnten, weil sie entweder noch nicht umsetzungsreif waren, oder einer eigenen

52 BBl 2009 5181