Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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Verzicht auf die "projets urbains" (ARE)
Im Rahmen der Vorlage „Änderung des Ausländergesetzes: Umsetzung Integrationsplan“ war beabsichtigt, das Raumplanungsgesetz mit einer Förderbestimmung zu ergänzen und ab 2014 Bundesmittel für die Unterstützung der Quartier- und Siedlungsentwicklung („projets urbains“; 1,5 Mio.) einzusetzen. Die entsprechenden Mittel wurden in den Finanzplan 2014 – 2016 eingestellt.
Die Massnahme besteht darin, auf die geplante Subventionierung der „projets urbains“ zu verzichten. Begründen lässt sich dieses Rückkommen u.a. mit dem Umstand, dass der Einsatz der Mittel in der Praxis vor allem in kleineren Städten erfolgen soll (grössere Städte verfügen i.d.R. bereits über das entsprechende Fachwissen). Dies ist aus der Sicht des stufengerechten staatlichen Handelns nicht ideal, hat doch der Bund kaum direkte Bezugspunkte zu den Problemen der kleineren Städte. Know-how Transfer und Unterstützung in diesem Bereich bleiben dadurch in erster Linie Aufgabe der Kantone.