Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten

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4. Oktober 19747 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts zum Ausdruck kommt.

Da sich der Konsolidierungsbedarf bereits seit Anfang 2012 abzeichnete, wurden einige umsetzungsreife Massnahmen schon im Voranschlag 2013 und im Finanzplan 2014-2016 berücksichtigt (Ziff. 2.2). Die betroffenen Massnahmen werden − obwohl sie nicht mehr entscheidrelevant sind − in der vorliegenden Botschaft dargestellt, weil sie ein integrierender Bestandteil der Konsolidierungsbestrebungen des Bundesrates sind.

Entlastungswirkung der kurzfristig realisierbaren Massnahmen

Insgesamt betragen die Entlastungen durch das KAP 2014 gut 700 Millionen:

in Mio. FP2014 FP2015 FP2016

Bereits umgesetzte Massnahmen 138,4 165,9 168,3 Mit dem KAP 2014 beantragte Massnahmen 568,4 575,4 570,4

Gesamtvolumen KAP 2014 706,8 741,3 738,7

Die ausgewiesenen Kürzungen sind im Regelfall unbefristet und werden auch in späteren Finanzplänen umgesetzt. Die wenigen Ausnahmen von dieser Regel sind in den Massnahmenbeschrieben vermerkt; es handelt sich dabei insbesondere um die Kürzung der Einlage in den Infrastrukturfonds (Ziff. 2.3.13).

Auswahl der Massnahmen

Der Bundesrat konnte bei der Zusammensetzung des Massnahmenpakets auf verschiedene Vorarbeiten zurückgreifen. Zum einen boten sich die Massnahmen an, die nach dem Nichteintreten auf das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 sistiert worden waren. Wenngleich einzelne Massnahmen, so z.B. die Aufhebung des Nationalgestüts in Avenches oder die Kürzungen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung, aufgrund von Parlamentsentscheiden nicht mehr aufgenommen werden konnten, bilden die sistierten Massnahmen aus dem KOP 12/13 einen wesentlichen Teil des vorliegenden Pakets. Daneben sind auch verschiedene längerfristige Massnahmen der Aufgabenüberprüfung so weit fortgeschritten, dass sie umgesetzt werden können; zu nennen wären hier die Priorisierungen bei der Ressortforschung (Ziff. 2.3.1), die Optimierungen im Aussennetz (Ziff. 2.3.3) oder die Auslagerung des Eidgenössischen Instituts für Metrologie per Anfang 2013 (Ziff. 2.2).

Bei der Auswahl der Massnahmen liess sich der Bundesrat von Kriterien leiten, die bereits bei früheren Entlastungsprogrammen angewendet wurden.

Respektierung des Prioritätenprofils aus der Aufgabenüberprüfung

Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung hatte der Bundesrat ein ausgabenpolitisches Prioritätenprofil in der Form von Zielwachstumsraten für die Ausgaben in 16 Aufgabenbereichen festgelegt (Periode: 2008-2015). Dieses in seinen Grundzügen nach wie vor gültige Prioritätenprofil wird durch das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 nicht in Frage gestellt. Alle Aufgabengebiete leisten einen Beitrag an die Konsolidierung; die Anteile der Aufgabengebiete an den Konsolidierungsmassnahmen stehen auch in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Anteil

7 SR 611.010