Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/97: Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) · 89 Seiten
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onsberichterstattung selbst: Sie trug dazu bei, dass – wo nötig und sinnvoll – Leistungsvereinbarungen, Pauschalierungen, Höchstsätze, Befristungen oder sogenannte sunset legislations eingeführt wurden. Auch konnten verschiedene kleinere Subventionen, die nicht mehr zeitgemäss waren, abgeschafft werden. Der Bundesrat hatte deshalb bereits mit dem Subventionsbericht aus dem Jahr 2008 eine Neugestaltung des Verfahrens für die Überprüfung von Subventionen in Aussicht gestellt. Seither werden Subventionen, deren Finanzbeschlüsse dem Parlament periodisch im Rahmen von Sonderbotschaften vorgelegt werden, sowie Subventionen, deren Rechtsgrundlage innerhalb des Prüfzeitraums neu geschaffen bzw. revidiert wird, im Rahmen der dazugehörigen Botschaft laufend überprüft. Die übrigen Subventionen sollten − mit gewissen definierten Ausnahmen − im Rahmen eines flächendeckenden Verfahrens überprüft werden, dessen Ergebnis in einem separaten Subventionsbericht veröffentlicht wird.
Im Rahmen der laufenden Aufgabenüberprüfung ist der Bundesrat indes zum Schluss gelangt, dass der Aufwand für die Erstellung eines separaten Subventionsberichts in einem ungünstigen Verhältnis zu dessen Nutzen steht. Dies gilt umso mehr, als Mängel bei der Subventionierungspraxis dank den bisherigen Subventionsberichten weitgehend ausgemerzt werden konnten, bzw. dank der laufenden Berichterstattung in allen relevanten Botschaften von Beginn weg verhindert werden können. Ausserdem erfordern die mit einer gewissen Regelmässigkeit notwendigen Spar- und Entlastungsprogramme automatisch eine Überprüfung der Effizienz und Effektivität fast sämtlicher Subventionen. Insofern können die wichtigsten Ziele des Subventionsgesetzes, nämlich, dass Subventionen nur gewährt werden, wenn sie hinreichend begründet sind, ihren Zweck auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichen, einheitlich und gerecht geleistet werden und nach finanzpolitischen Erfordernissen ausgestaltet sind, vorläufig als erreicht bezeichnet werden. Diese Errungenschaft gilt es nun mit angemessenem Einsatz zu bewahren.
Der Bundesrat beantragt daher, den flächendeckenden Subventionsbericht durch eine laufende Überprüfung zu ersetzen. In Absatz 1 werden die Begriffe "periodisch, mindestens alle sechs Jahre" entsprechend durch den Begriff "laufend" ersetzt. Im Gegenzug wird in Absatz 2 die Verpflichtung des Bundesrates zur laufenden Subventionsüberprüfung konkretisiert. Die grosse Mehrzahl der Subventionen wird künftig laufend, d.h. im Rahmen von Botschaften zur Erneuerung von mehrjährigen Finanzbeschlüssen (z.B. BFI-Botschaft, Agrarpolitik, Kulturbotschaft) oder, gegebenenfalls, bei der Änderung ihrer gesetzlichen Grundlage überprüft. Wie bisher wird der Bundesrat in einer besonderen Ziffer der entsprechenden Botschaft darüber Bericht erstatten. Die − mehrheitlich kleinen − Subventionen, die durch dieses Raster fallen, werden künftig departementsweise überprüft; demnach wird der Bundesrat jedes Jahr die nicht anderweitig überprüften Subventionen eines Departements überprüfen und in der Staatsrechnung darüber Bericht erstatten. Erkennt er dabei einen Handlungsbedarf, so erarbeitet er entsprechende Massnahmen, über deren Umsetzung er in der Botschaft zur Staatsrechnung regelmässig Bericht erstattet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jede Subvention mindestens alle sieben Jahre einmal überprüft wird. Der Bundesrat wird erstmals in der Rechnung 2014 über die Überprüfung der Subventionen des EDA Bericht erstatten.
Der neue Absatz 3 beinhaltet schliesslich den bisher in Absatz 2 enthaltenen Auftrag an den Bundesrat, dem Parlament die nötigen Gesetzesänderungen vorzulegen.