Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 40 Seiten

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1 Ausgangslage

Gemäss Artikel 27 Kulturförderungsgesetz (KFG) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung für jeweils vier Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes. Darin bestimmt er seine kulturpolitischen Schwerpunkte für diesen Zeitraum.

2 Zum Vernehmlassungsverfahren und zum Konzept der Auswertung

2.1 Vernehmlassungsverfahren

Am 28. Mai 2014 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf der Botschaft zur Kulturförderung für die Periode 2016–2019 (Kulturbotschaft). Die Adressaten der Vernehmlassung konnten bis zum 19. September 2014 Stellung nehmen.

Neben den Regierungen der 26 Kantone wurden 12 politische Parteien, 4 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (nachfolgend: Wirtschaftsverbände) sowie weitere 145 zumeist in Kultur und Bildungswesen tätige Organisationen begrüsst. Insgesamt wurden 195 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen.

Zusammen mit den spontanen Stellungnahmen sind innert der Frist (Poststempel respektive Maileingang 19. September 2014) 339 Antworten eingegangen. Eine Stellungnahme haben eingereicht: 26 Kantone, 8 politische Parteien, 2 Wirtschaftsverbände, 2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie 301 Organisationen und Interessierte. Einzelheiten sind aus dem Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer (Ziff. 5.1) und aus der statistischen Übersicht (Ziff. 5.3) ersichtlich.

2.2 Auswertung

Angesichts der grossen Bandbreite und der Mannigfaltigkeit der Antworten können in der Auswertung nur die häufigsten und wichtigsten Punkte aus den Stellungnahmen angesprochen werden. Es ist auch nicht möglich, die Begründungen und Argumentationen im Einzelnen wiederzugeben, ohne dass der Bericht an Übersichtlichkeit verlieren würde. Massgebend bei der Auswertung war der Grundsatz, die Kernaussagen in reduzierter, aber unverfälschter Form im Bericht festzuhalten.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die eingereichten Stellungnahmen. Auf die summarische Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung (Ziff. 3) folgt eine Darstellung der Reaktionen zu sechs Kernthemen (Ziff. 4). Im Anhang finden sich das Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer, ein Abkürzungsverzeichnis und eine statistische Übersicht (Ziff. 5). Für weitere Einzelheiten wird auf die Vernehmlassungsantworten verwiesen, die auf der Homepage des BAK einsehbar sind.

2.3 Kernthemen und Beurteilungsmethode

Die Stellungnahmen werden im vorliegenden Bericht nach sechs Kernthemen gruppiert:

1. Megatrends, Herausforderungen und Handlungsachsen

2. Aufbau und Struktur

3. Nationale Kulturpolitik

4. Neuerungen

5. Weitere Themenbereiche

6. Finanzen