Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/143: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR-Verordnung) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 5 Seiten

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EUROSUR Vernehmlassungsbericht

1 Einleitung

Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2013 das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR-Verordnung) durchzuführen.

Die EUROSUR-Verordnung wurde am 22. Oktober 2013 verabschiedet und der Schweiz am 12. November 2013 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zur Übernahme gemäss Artikel 2 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens vom 26. Oktober 2004 (SAA; SR 0.362.31) notifiziert. Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2013 die Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen (Art. 7 Abs. 2 Bst. b SAA) gutgeheissen und anschliessend dem Rat der EU seinen Beschluss notifiziert.

Die Schweiz verfügt gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 SAA für die Übernahme und Umsetzung der Weiterentwicklung über eine Frist von höchstens zwei Jahren, die ab der Notifizierung durch die EU zu laufen beginnt. Innerhalb dieser Frist soll auch eine allfällige Referendumsabstimmung stattfinden. Die zweijährige Frist zur Übernahme läuft am 12. November 2015 ab.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 21. März 2014.

2 Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren

2.1 Zusammenfassung

Insgesamt sind 36 Vernehmlassungsantworten eingegangen. Von den Kantonen gingen 25 Vernehmlassungsantworten ein (ausser JU). Davon haben sechs Kantone (AR, AI, BS, GR, SH, UR) auf eine Stellungnahme verzichtet, wobei sich Appenzell-Ausserrhoden und Uri gleichzeitig mit der vorgeschlagenen Weiterentwicklung einverstanden erklären. Alle anderen Kantone – wobei der Kanton Schwyz nur unter Vorbehalt – sind mit der vorgeschlagenen Übernahme und Umsetzung der EUROSUR-Verordnung einverstanden.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat sich ebenfalls ausdrücklich mit der vorgeschlagenen Übernahme und Umsetzung der EU-ROSUR-Verordnung einverstanden erklärt.

Von den Parteien und Verbänden sind zehn Vernehmlassungsantworten eingegangen. Lediglich die SVP hat sich klar gegen die Vorlage ausgesprochen. Die Piratenpartei ist mit einigen inhaltlichen Punkten der Verordnung nicht einverstanden bzw. meldet Klärungsbedarf an.

Von Einzelpersonen sind keine Vernehmlassungsantworten eingegangen.

Grundsätzlich ist die vorgeschlagene Übernahme und Umsetzung der EUROSUR-

Verordnung positiv aufgenommen worden. Insbesondere die Verbesserung der Koordination der Schengen-Staaten bei der Überwachung der Aussengrenzen zur Prävention von illegaler Migration und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität wird von einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich unterstützt. Ein weiteres Ziel