Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten
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Bemerkungen zu Artikel 3 Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Kantone
Die Datenübermittlung darf weder bei den Leistungserbringern noch bei den Kantonen AI
zu Mehrkosten und einem erhöhten Aufwand führen.
Pour conclure, notre Conseil relève l’importance de réaliser un monitoring permettant de GE
vérifier l’impact de ces modifications et, à ce titre, salue les mesures prévues à l’article 3
du projet d’ordonnance.
Organisationen des Gesundheitswesens
Mit Umsetzung des Art. 3 widerruft der Bundesrat, die Zusagen, welche er der KKA / AEGLU KKA/AEGLU im Februar 2012 schriftlich zugesichert hat. Die KKA/AEGLU sieht grund-
sätzlich keine Rechtsgrundlage für eine kostenlose Übermittlung aller Informationen und
Daten an das EDI, die notwendig sind, um die Auswirkungen der Anpassungen der Ta-
rifstrukturen zu evaluieren.
Hinweis: Die Stellungnahme der AEGLU ist deckungsgleich mit der Stellungnahme
der KKA.
Wir anerkennen, dass zur Umsetzung von Art. 43 Abs. 5bis KVG auch entsprechende pharmaSuisse Daten vorhanden sein müssen. Es ist jedoch schwierig zu beurteilen, welche Daten für
die Evaluierung der Tarifstruktur notwendig sind. Hierzu sollten objektive Kriterien fest-
gelegt werden. Nicht geregelt sind zudem die Konsequenzen, falls die Daten nicht gelie-
fert werden. Es darf nicht sein, dass gewisse Tarifpartner Daten liefern und andere
nicht.
Da jede Tarifrevision zu einem veränderten Abrechnungsverhalten führt, muss diese Curafutura Massnahme monitorisiert werden, um ggf. korrigierend eingreifen zu können.
Der Abdeckungsgrad der Daten der Mitglieder von curafutura beträgt 42% der Branche.
Diese Daten werden auch an den Tarifpool der SASIS AG geliefert, sind aber weitaus
schneller verfügbar. Wir schlagen deshalb vor, dass das Monitoring zu den Folgen der
Umsetzung der Verordnung durch curafutura in Zusammenarbeit mit dem BAG erfolgt.
Die Berechnungen von santésuisse zeigen, dass die Besserstellung mit grosser Wahr- Santésuisse scheinlichkeit kostenneutral erfolgt. Nichtsdestotrotz sind die Kostenfolgen der Verord-
nungsanpassung im Rahmen eines Monitorings laufend zu erheben. Falls sich zeigt,
dass die vorgegebene Zielsetzung nicht erreicht werden kann, muss der Bundesrat zeit-
nah die notwendigen Massnahmen treffen. Santésuisse schlägt hierzu die Gründung ei-
ner entsprechenden Arbeitsgruppe unter der Leitung des BAG vor.
Kantonale Fachgesellschaften, Weitere
Wir schliessen uns der Argumentation der KKA an und erinnern ebenfalls an das Ver- Ärzte TG sprechen von Herrn Bundesrat Berset, im ambulanten Bereich keine weitergehenden
Bestimmungen über den Datenaustausch zu erlassen. Hier werden Sie wortbrüchig,
Herr Bundesrat. Wir erinnern Sie daran, dass ein damals mögliches und vorbereitetes
Referendum nur deshalb fallen gelassen wurde, weil Sie zugesichert hatten, keine wei-
tergehenden Bestimmungen über den Datenaustausch zu erlassen. Wir (…) meinen
aber, dass diese Daten anderweitig geholt werden können. Wenn uns Ärzten eine Da-
tenlieferungspflicht auferlegt wird, so müsste uns diese vergütet werden.
Par ailleurs, la SVM ne voit aucune base légale selon laquelle les partenaires devraient SVM fournir au DFI toutes les données et informations nécessaires à l’évaluation des effets
des adaptations. Cela nous paraît en l’état incompatible avec la protection du secret
médical mais aussi avec les engagements pris par le Conseil fédéral.