Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Als falsch erachten wir, dass die Zuschlagspositionen ausschliesslich für hausärztliche LU Leistungen in der Arztpraxis gelten sollen und die Spitäler sowie Kliniken explizit ausgeschlossen sind. Immer mehr Spitaler binden Grundversorgerpraxen an das Spitalambulatorium an.

Schade finden wir, dass nicht auch der Bereich Psychiatrie bessergestellt wird. Psychi-

atrische Leistungen stehen heute ganz am Ende der Vergütungsskala und die psychiatrische Versorgung sicherzustellen ist heute zum Teil sehr schwierig.

In der Verordnung sollte zudem klar definiert werden, wann Ärztinnen und Ärzte mit ei-

nem Doppeltitel den Zuschlag verrechnen dürfen und wann nicht.

Nous proposons de ne pas exclure les hôpitaux de la liste des fournisseurs autorisés à NE facturer le supplément en question, pour autant que la fourniture des prestations repose sur une organisation et une prise en charge reposant spécifiquement sur la médecine

de premier recours.

Wir unterstützen die Anpassung des TARMED-Tarifs zur Stärkung der Hausarztmedizin NW mit der Schaffung einer neuen TARMED-Tarifposition „Zuschlag für hausärztliche Leis-

tungen in der Arztpraxis“. Wir vertreten aber die Meinung, dass eine Reduktion auf 6

Taxpunkten je Sitzung anstelle von 11 Taxpunkten angebracht wäre. Mit dieser Anpas-

sung wird dem „Masterplan Hausarztmedizin“ immer noch Rechnung getragen. Wir sind zusätzlich der Meinung, dass Spitäler auch für diese Pauschale abrechnungsberechtigt sein müssten für die Zeitspanne, in der die Spitäler den Notfalldienst der Ärzteschaft

übernehmen.

Mit dem Ausschluss der Spitäler von den neuen Zuschlagspositionen wird nicht berück- SG sichtigt, dass viele Patientinnen und Patienten keine Hausärztin bzw. keinen Hausarzt

mehr haben und direkt den Spitalnotfall aufsuchen. Aufgrund der fehlenden Abdeckung von Notfalldiensten durch Hausärztinnen und –ärzte (vor allem nachts und an Wochen-

enden) übernehmen vermehrt die Spitäler diese Aufgaben oder binden Grundversorgerpraxen an die Spitalambulatorien an. Diese Leistungen – unabhängig davon, ob sie von Spitalärztinnen oder Spitalärzten oder von Hausärztinnen oder Hausärzten in Spitalambulatorien erbracht werden – müssen ebenfalls zuschlagsberechtigt sein.

Anpassungsbedarf sehen wir jedoch in Bezug auf die spitalambulante Leistungserbrin- SH gung: Auch aufgrund der fehlenden Abdeckung von Notfalldiensten durch die Hausärzte während der Nacht und an Wochenenden bindet eine zunehmende Anzahl Spitäler

Grundversorgerpraxen an das Spitalambulatorium an , welche dann als Arztpraxen

funktionieren. Deren Leistungen werden über das Spital abgerechnet. Um dieser Situa-

tion auch tarifär Rechnung zu tragen, stellen wir den Antrag, Leistungen von Hausärz-

ten in an Spitalambulatorien angebundenen Grundversorgerpraxen als zuschlagsbe-

rechtigt anzuerkennen.

Grundsätzlich begrüssen wir die vorgeschlagenen kostenneutralen Änderungen, bean- SO tragen aber eine Gleichbehandlung von Hausarztpraxen und vorgelagerten ambulanten Notfallstationen, die von Spitälern in Kooperation mit Hausärzten betrieben werden.

Diese Ungleichbehandlung bedroht letztlich die gut eingespielte Zusammenarbeit von

Spitälern mit Hausärzten, die ihren Notfalldienst in den Spitälern leisten, und sollte deshalb vermieden werden.

Den Vorschlag, die intellektuellen ärztlichen Leistungen gegenüber den technischen SZ Leistungen stärker zu gewichten und die Grundversorgung mit einer Zuschlagsposition

besser zu stellen, erachten wir als zielgerichtet.

Al fine di ridurre l’incentivo dei medici specialisti portatori di un doppio titolo di esporre la TI posizione accessoria, dovrebbe essere introdotto un sistema di controllo che verifichi

che i medici di famiglia con un titolo di specialista non effettuino contemporaneamente

prestazioni sia specialistiche sia di base esponendo Ia nuova posizione.

Ritenute che Ia medicina di famiglia deve continuare ad appoggiare – soprattutto in una regione montuosa come il Canton Ticino – anche le visite a domicilio, Ia possibilità di

esporre Ia nuova posizione accessoria deve essere garantita come supplemento delle

visite a domicilio. In maniera piu generate deve essere garantito che Ia posizione

00.0015 possa essere aggiunta in ogni situazione di consultazione di medicina gene-

rale, visite a domicilio, esami di screening e simili effettuati dai medici di famiglia.

Nous soutenons favorablement cette amélioration de Ia rétribution des médecins de fa- VD mille, mais relevons toutefois que l’affectation de cette nouvelle position tarifaire – tout