Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten

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Dasselbe gilt für das Kapitel 4, welches die Grundversoger bei Notfallbehandlungen wie z.B. Wundversorgungen oder bei kleinen Probeexzisionen aus der Haut schlechter stellt. Man darf damit nicht behaupten, man mache die Hausarzttätigkeit damit attraktiver!

Nicht nachvollziehbar ist die Kürzung der TL im Kapitel 35 (Operationssaal / Aufwachraum / Tagesklinik). Ein Anstieg des TL Volumens ist durch die zunehmende Verlagerung von bisher im stationären Bereich erbrachten Leistungen in den ambulanten Bereich zu erklären. Es liegen auch keine Erkenntnisse für medizinischen Fortschritt vor, welche eine allfällige Kürzung der TL in diesem Bereich rechtfertigen würde. Das Gegenteil ist der Fall: durch die gestiegenen Sicherheitsansprüche und Richtlinien (z.B.

Anforderungen an einen OP-1 oder Praxis-OP / Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Anästhesie SGAR) ist die Personaldotation gestiegen. Rund 40% der TL sind zur Vergütung der Personalkosten vorgesehen. Der Einsatz von entsprechend ausgebildetem Personal schlägt sich unweigerlich in den Kosten nieder. Auch hier müsste die TL erhöht werden, falls der TARMED weiterhin sachgerecht revidiert wird. Eine Kürzung um 9% widerspricht jeder betriebswirtschaftlichen Berechnungsgrundlage und ist deshalb nicht gesetzeskonform. Es kann ja nicht das Ziel des bundesrätlichen Eingriffs in die Tarifstruktur sein, die Löhne des nicht ärztlichen Personals unter Druck zu setzen. Bei den Gynäkologen muss eingewendet werden, dass es grosse regionale Unterschiede gibt, weil die Einkommen nicht nur aus TARMED Leistungen, sondern zu einem grossen Teil aus operativer Tätigkeit im Zusatzversicherungsbereich generiert werden. Vor allem Gynäkologinnen die Teilzeit tätig und nicht operativ sind, erzielen Einkommen im Bereich der Hausärzte. Nicht berücksichtigt wird dabei auch die längere Weiterbildungszeit, als z.B. diejenige eines praktischen Arztes.

Zwischen den Allgemeinmedizinern und den Gynäkologen beträgt der Einkommensunterschied 2009 rund 38‘500 (197‘500 vs. 236‘000 Fr.). Gemäss der Erhebung Bass verdienen Ärztinnen rund 30% weniger, als ihre männlichen Kollegen. Durch die zunehmende Feminisierung in der Gynäkologie (rund 2/3 der Facharzt Anwärter sind Frauen!) ist bereits 2014 mit einer deutlichen Verringerung der Einkommensunterschiede resp. Angleichung der Einkommen zu rechnen.

Durch die „Verordnung über die Anpassung der Tarifstrukturen in der Krankenversiche- SGH rung“ des Bundesrates erfolgt nun ein Eingriff in die, für die in der SGH vertretenen Ärzte relevanten Tarife, die wir aus folgenden Gründen nicht akzeptieren können.

Die entsprechend der Verordnung um 9% zu kürzenden Kapitel betreffen praktisch alle handchirurgischen Tätigkeiten mit Ausnahme der reinen Konsultation, ohne dass dies betriebswirtschaftlich begründet werden könnte.

Die vorgesehenen Tarifänderungen benachteiligen die Handchirurginnen und Handchirurgen als einzelne Gruppe, während andere Leistungserbringergruppen von dieser Verordnung unbehelligt bleiben. Damit wird der Grundsatz der Billigkeit verletzt.

Durch die punktuellen Eingriffe in die Tarifstruktur, die lediglich durch die Rangliste der zu erwartenden Einsparungen begründet sind, wird die sorgfältig austarierte Balance dieses Systems empfindlich gestört, im schlimmsten Fall dieses System zu Fall gebracht.

Die im Kommentar des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erwähnten Begründungen zur Auswahl der zu kürzenden Kapitel entbehren einer fundierten betriebswirtschaftlichen Analyse.

Die SGNM bezweifelt die vom Bundesrat vermutete Leistungssteigerung bezüglich nuk- SGNM learmedizinischer Untersuchungen. Tendenziell erfolgte [2009-2012] eher eine leichte Abnahme von 75432 Untersuchungen auf 74739 Untersuchungen (stationär + ambulant). Jedoch hat sich ganz klar aufgrund der politisch gewünschten Umstellung auf ambulante Behandlungspfade auch eine Verschiebung der nuklearmedizinischen Diagnostik in den ambulanten Bereich von mehr als 20 % ergeben.

Aufgrund der Änderungen der medizinischen Versorgung sowie dem allgemeinen Fortschritt der medizinischen Erkenntnisse und der Gerätetechnologie hat der Technisierungsgrad in der Nuklearmedizin erheblich zugenommen. Die heutigen nuklearmedizinischen Untersuchungen bestehen in der Regel aus 2 Teilleistungen, zum einen der nuklearmedizinischen Funktionsuntersuchung und neu auch einer morphologischen Unter-