Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Radio-Onkologie ist immer Teamwork. Sie erfordert eine enge Zusammenarbeit von SRO Medizinern, Physikern, Technikern, Fachleuten für medizinisch-technische Radiologie,
Pflegenden und weiteren. Die lineare Kürzung von 9.0% der Taxpunkte der technischen
Leistungen (TL) ist daher nicht sachgerecht.
1. Seit Einführung des TARMED sind die Kosten für die vom BAG geforderten
Qualitätskontrollen deutlich angestiegen. Die entsprechenden Mehrkosten wur-
den nie im TARMED berücksichtigt.
2. Seit 1990 wurden in immer kürzeren Abständen komplexe Behandlungstechni-
ken in die Radio-Onkologie eingeführt, mit denen es möglich ist, gesundes Ge-
webe besser zu schonen. Diese neuen Verfahren werden im TARMED nicht ab-
gedeckt, obwohl sie sich mittlerweile zum Standard entwickelt haben.
3. Die TL in der Radio-Onkologie muss neben der apparativen Ausrüstung, den
Geräten zur Dosimetrie auch die Kosten für das gesamte nichtärztliche Perso-
nal abdecken. Es sind die MTRA, die Physiker, etc. welche die Besserstellung
der Hausärzte bezahlen müssen!
4. Technische Leistungen können zunehmen und die Produktivität gleichzeitig ab-
nehmen. Das ist bei der Radioonkologie der Fall. Die aufwändigeren Bestrah-
lungstechniken und die viel umfassenderen und obligatorischen Qualitätssiche-
rungsmassnahmen führen pro Bestrahlungsfraktion, pro Bestrahlungsplanung
und pro Patient zu einem deutlich höheren zeitlichen wie auch personellen und
apparativen Aufwand. Aus diesem Grund ist die Produktivität gesunken, nicht
angestiegen.
5. Der Anteil der Steigerung TL widerspiegelt nur den im TARMED festgelegten
Anteil der TL im Warenkorb der entsprechenden Disziplin. Wenn, wie in der Ra-
dio-Onkologie, die TL 90% des Gesamtvolumens (AL und TL) ausmacht, dann
macht eben die TL auch 90% einer allfälligen Steigerung aus. Die Begründung
für eine Senkung der TL ist also nicht stichhaltig und die Senkung um 9% ist
nicht sachgerecht.
6. Bei einer Reduktion der Abgeltung der TL werden Modernisierungen der Infra-
struktur, Verbesserung der Behandlung, sowie Investitionen in Dosimetrie und
Bestrahlungsgeräte behindert. Leistungen können nicht mehr angeboten wer-
den. Die ohnehin prekäre Personalsituation wird zusätzlich durch tendenziell
sinkende Löhne bzw. Stellenabbau verschärft. Der Fortschritt in der Radio-On-
kologie wird gebremst.
(…) schlägt der Bundesrat eine Reduktion der TL um 9% u.a. im Kapitel 29 SSIPM (Schmerztherapie) vor mit der Begründung, dass seit 2009 eine Volumen-Zunahme
resp. Steigerung um 129.01% stattgefunden habe. Vergessen wurde dabei, dass in die-
ser Zeit das Kapitel 29 revidiert und umgearbeitet werden musste, so dass damit eine
„virtuelle“ Volumenzunahme entstanden ist.
Das Volumen hat insgesamt sogar abgenommen, weil diese Positionen nicht 1:1 über-
nommen worden sind, sondern durch mehrfache Anpassungen (bezüglich Dignitäten,
Produktivität und vor allem Mengenbeschränkung) gegenüber vorher drastisch reduziert
wurden!
ANTRAG: Wegen falscher Berechnungsgrundlage sollen die Positionen aus Kapitel 29
(Schmerztherapie) von der vom Bundesrat erstellten Liste mit den Kapiteln, welche eine
Senkung der TL um 9 % erfahren, gestrichen werden.
Wie bereits (…) erwähnt, rechtfertigt sich im Kapitel 29 (…) eine Reduzierung der Tech- SSIPM/SGR/ nischen Leistungen (TL) nicht, da entgegen der tabellarischen Darstellung in der bun- SGPMR desrätlichen Verordnung keine Volumenzunahme zwischen 2009 und 2010 stattfand, im (Wüest im Na-Gegenteil. men der o. g.) Bei einem vergleichbaren Leistungsblock entfielen in der alten Version z.B. bei einer inkl. Beilage epiduralen Infiltration 97,45 TP auf das Kapitel 29 und 287,62 TP auf fremde Kapitel. der Ärztekasse Neu wurde die ganze Leistung im Kapitel 29 allein abgebildet, was einem Zuwachs von
295% entspricht. Da die Leistungen zusätzlich limitiert wurden, betrug die Volumenzu-
nahme weniger also „nur“ 129 %. [Beispieldokumentation der Ärztekasse illustriert die
Verschiebung von Volumina aus anderen Kapiteln ins Kapitel 29 und kommt zum
Schluss:] Das vom Bundesrat ermittelte Umsatzwachstum ist rein durch den Tarifumbau