Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten

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Radio-Onkologie ist immer Teamwork. Sie erfordert eine enge Zusammenarbeit von SRO Medizinern, Physikern, Technikern, Fachleuten für medizinisch-technische Radiologie,

Pflegenden und weiteren. Die lineare Kürzung von 9.0% der Taxpunkte der technischen

Leistungen (TL) ist daher nicht sachgerecht.

1. Seit Einführung des TARMED sind die Kosten für die vom BAG geforderten

Qualitätskontrollen deutlich angestiegen. Die entsprechenden Mehrkosten wur-

den nie im TARMED berücksichtigt.

2. Seit 1990 wurden in immer kürzeren Abständen komplexe Behandlungstechni-

ken in die Radio-Onkologie eingeführt, mit denen es möglich ist, gesundes Ge-

webe besser zu schonen. Diese neuen Verfahren werden im TARMED nicht ab-

gedeckt, obwohl sie sich mittlerweile zum Standard entwickelt haben.

3. Die TL in der Radio-Onkologie muss neben der apparativen Ausrüstung, den

Geräten zur Dosimetrie auch die Kosten für das gesamte nichtärztliche Perso-

nal abdecken. Es sind die MTRA, die Physiker, etc. welche die Besserstellung

der Hausärzte bezahlen müssen!

4. Technische Leistungen können zunehmen und die Produktivität gleichzeitig ab-

nehmen. Das ist bei der Radioonkologie der Fall. Die aufwändigeren Bestrah-

lungstechniken und die viel umfassenderen und obligatorischen Qualitätssiche-

rungsmassnahmen führen pro Bestrahlungsfraktion, pro Bestrahlungsplanung

und pro Patient zu einem deutlich höheren zeitlichen wie auch personellen und

apparativen Aufwand. Aus diesem Grund ist die Produktivität gesunken, nicht

angestiegen.

5. Der Anteil der Steigerung TL widerspiegelt nur den im TARMED festgelegten

Anteil der TL im Warenkorb der entsprechenden Disziplin. Wenn, wie in der Ra-

dio-Onkologie, die TL 90% des Gesamtvolumens (AL und TL) ausmacht, dann

macht eben die TL auch 90% einer allfälligen Steigerung aus. Die Begründung

für eine Senkung der TL ist also nicht stichhaltig und die Senkung um 9% ist

nicht sachgerecht.

6. Bei einer Reduktion der Abgeltung der TL werden Modernisierungen der Infra-

struktur, Verbesserung der Behandlung, sowie Investitionen in Dosimetrie und

Bestrahlungsgeräte behindert. Leistungen können nicht mehr angeboten wer-

den. Die ohnehin prekäre Personalsituation wird zusätzlich durch tendenziell

sinkende Löhne bzw. Stellenabbau verschärft. Der Fortschritt in der Radio-On-

kologie wird gebremst.

(…) schlägt der Bundesrat eine Reduktion der TL um 9% u.a. im Kapitel 29 SSIPM (Schmerztherapie) vor mit der Begründung, dass seit 2009 eine Volumen-Zunahme

resp. Steigerung um 129.01% stattgefunden habe. Vergessen wurde dabei, dass in die-

ser Zeit das Kapitel 29 revidiert und umgearbeitet werden musste, so dass damit eine

„virtuelle“ Volumenzunahme entstanden ist.

Das Volumen hat insgesamt sogar abgenommen, weil diese Positionen nicht 1:1 über-

nommen worden sind, sondern durch mehrfache Anpassungen (bezüglich Dignitäten,

Produktivität und vor allem Mengenbeschränkung) gegenüber vorher drastisch reduziert

wurden!

ANTRAG: Wegen falscher Berechnungsgrundlage sollen die Positionen aus Kapitel 29

(Schmerztherapie) von der vom Bundesrat erstellten Liste mit den Kapiteln, welche eine

Senkung der TL um 9 % erfahren, gestrichen werden.

Wie bereits (…) erwähnt, rechtfertigt sich im Kapitel 29 (…) eine Reduzierung der Tech- SSIPM/SGR/ nischen Leistungen (TL) nicht, da entgegen der tabellarischen Darstellung in der bun- SGPMR desrätlichen Verordnung keine Volumenzunahme zwischen 2009 und 2010 stattfand, im (Wüest im Na-Gegenteil. men der o. g.) Bei einem vergleichbaren Leistungsblock entfielen in der alten Version z.B. bei einer inkl. Beilage epiduralen Infiltration 97,45 TP auf das Kapitel 29 und 287,62 TP auf fremde Kapitel. der Ärztekasse Neu wurde die ganze Leistung im Kapitel 29 allein abgebildet, was einem Zuwachs von

295% entspricht. Da die Leistungen zusätzlich limitiert wurden, betrug die Volumenzu-

nahme weniger also „nur“ 129 %. [Beispieldokumentation der Ärztekasse illustriert die

Verschiebung von Volumina aus anderen Kapiteln ins Kapitel 29 und kommt zum

Schluss:] Das vom Bundesrat ermittelte Umsatzwachstum ist rein durch den Tarifumbau