Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/146: Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 84 Seiten

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2.4 Zusätzlich vorgeschlagene Bestimmungen Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

Politische Parteien

Die Versicherer sollen mit sämtlichen Leistungserbringern regional differenzierte Tarife CVP vereinbaren können, so dass unterversorgte Gebiete wegen der besseren Entschädi-

gung für die Leistungserbringer attraktiver werden.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der Bundesrat hätte die Möglichkeit, im Tarmed Grundsätze zu verankern, mit denen economiesudie Tarifpartner in die Pflicht genommen werden könnten. Die Tarife der Facharztgrup- isse pen müssten sich an den jeweiligen, kantonalen Ärztedichten orientieren. Eine höhere

Fachärztedichte hätte eine Senkung des Taxpunktwertes dieser Fachärztegruppe zur

Folge und umgekehrt. Taxpunktwerte nach Fachärztedichte haben den Vorteil, dass da-

mit die Ärztedichte ohne Ärztestopp in beide Richtungen gesteuert werden kann. Allen-

falls könnte sich der Bundesrat auch überlegen, Leistungs-Kosten-Vereinbarung (Lei-

KoV) zwischen Versicherern und freipraktizierenden Ärzten für sämtliche ambulanten

Verträge bei den Tarifpartnern einzufordern.

Organisationen des Gesundheitswesens

Die vorgesehenen Eingriffe in die Tarifstruktur TARMED sind in der Verordnung klar zu FMH befristen, bis die von den Tarifpartnern revidierte, gesetzeskonforme und vom Bundes-

rat genehmigte, TARMED-Tarifstruktur in Kraft tritt, d.h. bis Ende 2016.

Wir vermissen jedoch Präzisierungen, welche Rechtssicherheit schaffen würden. So ist pharmaSuisse in dieser Verordnung nicht näher umschrieben, nach welchen Kriterien beurteilt wird,

wann eine Tarifstruktur nicht mehr sachgerecht ist und ab welchem Zeitpunkt von einer

Nichteinigung der Tarifpartner auszugehen ist.

Der Bundesrat hätte die Möglichkeit, im Tarmed den Grundsatz zu verankern, dass sich comparis die Tarife jeder Facharztgruppe kantonal nach der Ärztedichte richten müssen. Eine hö-

here Fachärztedichte würde die Tarifpartner zwingen, den Taxpunktwert dieser Fach-

ärztegruppe zu senken und umgekehrt. Taxpunktwerte nach Fachärztedichte haben

auch den Vorteil, dass damit die Ärztedichte ohne Ärztestopp in beide Richtungen ge-

steuert werden kann. Weiter kannte der Bundesrat die Leistungs-Kosten-Vereinbarung

(LeiKoV) zwischen Versicherern und freipraktizierenden Ärzten auch für Spitalambulato-

rien verbindlich erklären. Und drittens könnte der Bundesrat auch den Grundsatz im

Tarmed verankern, dass sich die Tarifpartner auf ein Anreizsystem für transparente

Qualität einigen müssen.

Gesamtschweizerische Fachgesellschaften

Eine vom Bundesrat politisch gewollte Subventionierung der Hausarztmedizin soll nicht fmCh / SGGG über das Instrument der Tarifrevision, sondern über die Preise, dass heisst über die

Taxpunktwerte, erfolgen. Die Besserstellung der Hausärzte soll geordnet auf der Grund-

lage des vom Parlament verabschiedeten Bundesverfassungsartikels 117a ”Medizini-

sche Grundversorgung” erfolgen, vorausgesetzt, dass das Schweizer Stimmvolk diesem

Artikel zustimmt.

Der vorliegende Verordnungsentwurf ist im Gegensatz dazu eine übereilte, unausge-

reifte Hauruckübung, die in einem gewissen Sinn das Parlament desavouiert.

Die Verhandlung des Taxpunktwertes ist aus ordnungspolitischer Sicht der richtige Ort,

um Aspekte der Vergütung, die in der Tarifstruktur nicht berücksichtigt werden können,

einzubringen. Eine politisch gewollte Subventionierung, wie sie nun in Bezug auf die

Hausarztmedizin vorliegt, muss über diese Verhandlungen in den Taxpunktwert einflies-

sen.

Eine zweckmässige Massnahme [zum Ausgleich von Einkommensunterschieden]

würde vielmehr darin bestehen, den Hausärzten den Zugang zur Fakturierung von zu-

satzversicherten Leistungen gemäss VVG zu ermöglichen.

Hinweis: Die Stellungnahme der SGGG (gynécologie suisse) ist deckungsgleich mit

der Stellungnahme der fmCh. Zusätzlich eingebrachte Beispiele und Ausführungen der

SGGG siehe unter Verfasser/Auteurs/Autori „SGGG“.

Die Hausarztmedizin kann auf einer viel besseren Grundlage nach der Abstimmung zur SGC Verfassungsänderung ,Medizinische Grundversorgung‘ gefördert werden, falls diese in

der Abstimmung angenommen wird.

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