Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 10 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE

Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Protokoll

Datum: Donnerstag, 25. April 2013

Ort: Sitzungszimmer 110, BAV, 3063 Ittigen

Zeit: 14:30 – 16:30 Uhr

Vorsitz: Regula Petersen, BFE

Protokoll: Urs Wolfer, BFE

Anwesend: Siehe Beilage

Konferenzielle Anhörung Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV)

Traktanden

1. Begrüssung, Einleitung

2. Vorstellung der geplanten Änderungen

3. Fragen und Diskussion

4. Weiteres Vorgehen

Nr. Traktanden

1. Begrüssung, Einleitung

Die Anhörung beginnt um 14.30 Uhr mit der Begrüssung und Einführung durch Frau Petersen.

Thema der Anhörung ist ausschliesslich die Erhöhung des Zuschlags. Andere Änderungen der Energieverordnung (EnV), insbesondere im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Initiative 12.400 „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ der UREK-N (im folgenden Pa.Iv. 12.400) oder der Energiestrategie 2050 sind nicht Gegenstand dieser Anhörung. Dazu wird es zu gegebenem Zeitpunkt weitere Anhörungen geben.

Der Zuschlag ist in der EnV festgehalten. Ist eine Zuschlagserhöhung notwendig, muss die EnV revidiert und vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Prüfung der finanziellen Mittel hat gezeigt, dass der Zuschlag erhöht werden muss (um mehr als 0.05 Rp./kWh). Daher ist eine Anhörung notwendig. Stellungnahmen können bis zum 7.5.2013 bei Frau Regula Petersen eingereicht werden ([email protected]).

Der revidierte Netzzuschlag soll auf den 1.1.2014 in Kraft gesetzt werden.

Für die Erhöhung des Zuschlags ist eine öffentliche Anhörung mit einer Teilnehmendenliste vorgeschrieben. Die Anhörung wird protokolliert und das Protokoll wird auf der Website

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