Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 10 Seiten
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Nr. Traktanden
• Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Solothurn, Stuber und weitere: Der Terminplan, insbesondere die Anhörungsfrist, ist sehr kurz.
• BFE, Petersen: Es ist dem BFE bewusst, dass die Fristen sportlich sind. Weil die VNB ihre Tarife jedoch ihren Kunden sowie der Elektrizitätskommission (ElCom) jeweils bis Ende August (gemäss StromVV) kommunizieren müssen, muss der Antrag für die Erhöhung des Netzzuschlags dem Bundesrat noch vor der Sommerpause gestellt werden. Dies bedingt einen Zeitplan, bei dem zum Zeitpunkt der Berechnung des Netzzuschlags noch nicht einmal der Abschluss der Produktionszahlen von 2012 vorliegt. Würde man noch früher starten, müsste mit noch grösseren Unsicherheiten gerechnet werden.
• Swissgrid, Burkhard: Es sollte geprüft werden, ob die Zuschlagsdefinition wirklich vor Einreichen der Tarife der Netzbetreiber an die ElCom erfolgen muss. Der Zuschlag ist ja für alle gleich hoch und muss von der ElCom nicht bei jedem VNB neu genehmigt werden.
4. Weiteres Vorgehen
Voraussichtlicher Zeitplan:
Frist für schriftliche Stellungnahmen 7. Mai 2013
Ergebnisbericht der Anhörung Mitte Mai 2013
Ämterkonsultation II Ende Mai 2013
Entscheid BR Ende Juni 2013
Medienmitteilung Entscheid Ende Juni 2013
Publikation Amtliche Sammlung Anfang September 2013
Inkrafttreten 1. Januar 2014
Beilage: Teilnehmendenliste
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