Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/15: Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 EnV) · 10 Seiten

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2.1 Bemerkungen zur vorgesehenen Revision

Die vorgeschlagene Neufestlegung des Netzzuschlags wird von fast allen Anhörungsteilnehmenden begrüsst.

Die Mehrheit der Kantone (BS, GE, SH, AI, AR, OW, SZ, BE, BL, NW, JU, NE), die sich im Rahmen der Anhörung zur geplanten Revision der EnV äusserte, befürwortet die Neufestlegung des Netzzuschlags. Abgelehnt wird sie einzig vom Kanton ZG. Gutgeheissen wird die Neufestlegung des Netzzuschlags auch vom Schweizerischen Städteverband.

Unter den drei Stellungnahmen aus der Elektrizitätswirtschaft waren zwei positive Äusserungen (Swissgrid, VSE) und eine Enthaltung (SwissElectricity).

Während die Anpassung dem Wirtschaftsverband Swisscleantech zu wenig weit geht, hat sich cemsuisse inhaltlich mehr zur Parlamentarischen Initiative „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ der UREK-N (Pa.Iv. 12.400) geäussert, die jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Revision ist. Die restlichen drei Stellungnahmen (swissmem, economiesuisse, sgv) aus diesem Kreis äusserten sich ablehnend, z.T. mit Bezug auf die Pa.Iv.12.400.

Energiepolitische und technische Organisationen stehen der Anpassung gemischt gegenüber. Während z.B. Swissolar eine stärkere Anhebung wünscht, lehnt eine IGEB die Anpassung ab.

Die Konsumentenorganisationen haben inhaltlich zu der vorgelegten Anpassung keine Stellung genommen. Auch die Umweltverbände haben sich nicht zur geplanten Revision geäussert.

Es sind zwei weitere Vernehmlasser zu verzeichnen, mit je entgegengesetzter Haltung (Suissetec dafür und Centre Patronal dagegen).

Bezüglich der Höhe der Anpassung sind nur einzelne Stellungnahmen eingegangen. So wünscht sich Zug z.B. lediglich eine Erhöhung von 0,05 Rp./kWh, was dem minimalen Anpassungsbedarf gemäss Art. 3j Abs. 2 EnV entsprechen würde. Ansonsten wird einzig pauschal beurteilt, ob die geplante Anpassung zu hoch oder zu tief ist. Die eingegangenen Stellungnahmen äussern sich auch nicht zu den einzelnen Posten für den Netzzuschlag. Kritisiert werden in zwei Stellungnahmen (sgv, SVP) jedoch die beiden Posten, die aufgrund der Pa.Iv.12.400 vorgesehen werden. Diese entsprechen noch nicht dem geltenden Recht. Teilweise gelobt wird das System von einzelnen Kantonen (SH, BL). Kritisiert wird hingegen das System von den Kantonen NW, SZ und AI, von Industrievertretern (VSE, SwisselEctricity), sowie von der SVP. Während die einen Kreise eine noch stärkere Erhöhung des Zuschlags fordern (z.B. Swissolar, Swisscleantech), warnt u.a. die stromintensive Branche (SwissElectricity) vor vorschnellen weiteren Anhebungen (Belastung für den Industriestandort).

2.2 Bemerkungen zu weiteren Themen

Im Rahmen der Anhörung erhielt das BFE auch Stellungnahmen, die sich nicht auf die vorliegende Änderung der EnV bezogen. So äussern sich verschiedene Anhörungsteilnehmende positiv (BS, NE, Swisscleantech) und andere skeptisch (SwissElectricity, cemsuisse, Centre Patronal) gegenüber den Anliegen der Pa.Iv. 12.400. Teilweise positiv (z.B. Centre Patronal) äussern sich Gegner der vorliegenden EnV-Revision bezüglich Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen, wie sie in der Pa.Iv. 12.400 und im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 vorgesehen sind. In einer Stellungnahme wird auch die Energiestrategie 2050 allgemein positiv beleuchtet (OW).