Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/48: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 37Fedlex · Ergebnisbericht
Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen
PH CH begrüsst die Akkreditierung.
VLSS sieht den Zusammenhang Gesundheitsschutz - Programmakkreditierung nicht.
Varia
VSS äussert sich positiv zur Akkreditierung. Diese sei notwendig, da es keine eidgenössische Prüfung gäbe. Die Akkreditierung habe sich an den Akkreditierungsrichtlinien zu orientieren, die derzeit in Ausarbeitung seien. Die vom Bundesrat zu erlassenden Regelungen hätten sich an den Regelungen des Hochschulrates auszurichten.
SIN äussert sich ebenfalls positiv zur Akkreditierung.
VFP fordert auch die Akkreditierung von Masterstudiengängen.
FH Schweiz fragt, ob das mögliche Präjudiz einer Studiengangakkreditierung im Gegensatz zur institutionellen Akkreditierung nach HFKG in Kauf genommen wird.
4. Kapitel: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Artikel 9
Kantone
VD begrüsst die Regelung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse auf nationaler Ebene. Er sieht Buchstabe b hingegen als Risiko für eine nicht-homogene Anwendung von Kriterien seitens derselben Anerkennungsautorität.
BS, OW, SG, ZG und GDK weisen darauf hin, dass im erläuternden Bericht berichtigend darauf hingewiesen werden muss, dass als Vertrag im Sinne von Absatz 1 Buchstabe a nicht die genannte Richtlinie, sondern das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 (FZA) sowie das EFTA-Übereinkommen anzusehen sind, aufgrund dessen die genannte EU-Richtlinie 2005/36/EG von der Schweiz übernommen wurde und im Verhältnis zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU zum Zwecke der Diplomanerkennung angewendet wird. Ähnlich äussert sich TI.
Ebenfalls stellen sich BS, LU, OW, SG, ZG und GDK die Frage, ob sich die entsprechende Regelung nur auf Abschlüsse ausserhalb von EU und EFTA anwende oder auf alle Abschlüsse.
ZH findet es richtig, dass auf eine Überprüfung der fachlichen Kompetenzen verzichtet und stattdessen auf Staatsverträge abgestellt wird, was einen grossen administrativen Aufwand verhindere.
TI versteht nicht, weshalb eine Einzelfallprüfung notwendig sein soll. Diese stehe nicht im Einklang mit dem MedBG und mit den Migrationsbestimmungen der Schweiz, auch wenn sie im PsyG schon so vorgesehen sei.
VS weist darauf hin, dass besser geklärt werden soll, ob die Anerkennung ausländischer Abschlüsse lediglich die EU/EFTA betreffe oder alle Länder.
Wirtschaft
SGB ist mit den Regelungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse einverstanden. Die bilateralen Verträge seien zu retten.