Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/48: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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1. Ausgangslage
Die Schweiz steht vor gewichtigen gesundheitspolitischen Herausforderungen. Dank verbesserter Lebensbedingungen und moderner Medizin ist die Lebenserwartung der Menschen stark gestiegen. Diese Errungenschaften führen zu demografischen und epidemiologischen Veränderungen. Insbesondere nehmen chronische Erkrankungen, komplexe Krankheitsbilder und Demenzerkrankungen zu. Der Bedarf an Gesundheitsfachleuten steigt deshalb stetig. Gleichzeitig zeichnet sich ein Mangel an qualifizierten Fachpersonen im Gesundheitsbereich ab.
Der Bundesrat hat am 23. Januar 2013 seine gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit20201 verabschiedet. Der Gesetzesentwurf über die Gesundheitsberufe (GesBG) ist als prioritäre Massnahme im Handlungsfeld Versorgungsqualität aufgenommen und soll zum Ziel 3.3 «mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal» beitragen. Die Bildung der Gesundheitsfachleute spielt eine zentrale Rolle bei der Anpassung des Gesundheitssystems an die aufgezeigte Entwicklung. Dem vorliegenden Gesetzesentwurf liegt deshalb eine Gesundheitspolitik zugrunde, die mit der Bildungspolitik koordiniert zusammenwirkt.
Der Vorentwurf sieht eine gesamtschweizerische Regelung für fünf Gesundheitsberufe (Pflegefachfrauen und -männer, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen sowie Ernährungsberaterinnen und -berater) an Fachhochschulen (FH) vor. Die Ausbildung Pflege wird weiterhin sowohl an höheren Fachschulen (HF) als auch an Fachhochschulen angeboten. In der Pflege eignen sich beide Ausbildungen aus Sicht des Patientenschutzes für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung. Die Abschlüsse der HF Pflege sind hinsichtlich Berufsausübung und Berufspflichten sowie Disziplinarmassnahmen den Abschlüssen der Pflege FH auf der Bachelorstufe gleichgestellt.
Im Vernehmlassungsverfahren wurden Fragen zu einer allfälligen Regelung der Masterstufe anhand des im erläuternden Bericht ausführlich dargestellten Beispiels der ANP sowie zur Schaffung eines aktiven Gesundheitsberuferegisters gestellt.
2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Im Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) wurden insgesamt 149 Adressaten, darunter die 26 Kantonsregierungen sowie die GDK, 12 politische Parteien, 11 gesamtschweizerische Dachverbände und 99 Organisationen des Gesundheitswesens, der betroffenen Berufe sowie des Bildungsbereichs begrüsst.
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf dauerte vom 13. Dezember 2013 bis am 18. April 2014. Insgesamt gingen 180 Rückmeldungen ein: diejenigen von 26 Kantonen, 6 politischen Parteien, 4 gesamtschweizerischen Dachverbänden, 59 zusätzlichen Vernehmlassungsadressaten sowie 85 weiteren interessierten Kreisen.
Die Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und Vernehmlassungsadressaten sowie diejenige der Vernehmlassungsteilnehmenden finden sich im Anhang 3 bzw. 1.
Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Vernehmlassungsteilnehmenden sind in Anhang 1 aufgeführt.
Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar unter: www.gesbg.admin.ch.
Auf eine Stellungnahme verzichtet haben: SSV, UniNE, HSLU und kf.
1 http://www.bag.admin.ch/gesundheit2020/index.html?lang=de