Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/48: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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FDP und SVP äussern sich gegen die Akademisierung, die den Fachkräftemangel noch fördere. Eine theoretisch orientierte Ausbildung ist gemäss SVP zudem noch kein Garant für Qualität. Besonders gefördert werden sollte der Bereich FaGe/FaBe.
FDP fände ein einziges Gesetz über die Gesundheitsberufe (inkl. Psychologie und Medizin) auf Tertiärstufe besser, da sich das GesBG ohnehin am MedBG und PsyG orientiert. Gleichzeitig weist die FDP darauf hin, dass in jedem Fall die Begrifflichkeiten der drei Gesetze vereinheitlicht werden müssen. Die FDP warnt davor, den Fachkräftemangel über eine „blinde Erhöhung“ teurer Studienplätze bekämpfen zu wollen. Es solle vielmehr die Kompetenzordnung im Gesundheitswesen im Sinne eines Task Shifting angestrebt werden. Konkrete Konzepte zur interprofessionellen Zusammenarbeit fehlten im vorliegenden Entwurf genauso wie eine fundierte Analyse über die finanziellen Folgen. Die FDP warnt vor einer Überregulierung im Bereich der Ausbildungen im Gesundheitsbereich. Die FDP lehnt den Gesetzesentwurf deshalb in seiner jetzigen Form ab.
Wirtschaft
SGB begrüsst den Vorentwurf zum GesBG. Der Entwurf schliesse eine Regelungslücke. Das GesBG definiere einen gesetzlichen Rahmen, der die integrierte Versorgung sowie die Berufsausübung nach nationalen und internationalen Standards ausrichte.
Travail.Suisse begrüsst die Gleichbehandlung der HF Pflege in Bezug auf die selbstständige Berufsausübung, die Regelung der Bachelorstudiengänge, welche dadurch ein klares Profil erhielten sowie die Schliessung der Lücke, die durch den Wegfall des FHSG entstehen werde und die Ergänzung des HFKG durch die Programmakkreditierung. Probleme sieht Travail.Suisse beim Titel des Gesetzes, der einen falschen Eindruck erwecke.
Berufsverbände
physioswiss, physio Zentralschweiz, physio beider Basel, physio Genève, physio Fribourg, physio St. Gallen-Appenzell, ChiroSuisse, FSO und OdA Santé begrüssen die Schaffung eines Gesundheitsberufegesetzes zur Sicherung von Qualität in Ausbildung und Berufsausübung. Auch IG Swiss ANP, SBK Tessin, SHV, SVDE und SIGA unterstützen grundsätzlich die Schaffung eines Gesundheitsberufegesetzes. SHV ist mit den Zielen grundsätzlich einverstanden, wobei die Regelung der Masterstufe und die Schaffung eines aktiven nationalen Berufsregisters fehlten. FMH und KKA unterstützen die Definition von einheitlichen Anforderungen an den Berufsabschluss, die Berufspflichten, die Programmakkreditierung und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Dakomed begrüsst das GesBG grundsätzlich und unterstützt insbesondere die gesamtschweizerisch einheitliche Reglementierung der Berufsausübung, der Berufspflichten und der Disziplinarmassnahmen. Die FSO begrüsst die Reglementierung der Gesundheitsberufe auf Fachhochschulstufe. Ähnlich äussert sich HÄ CH und führt aus, dass das GesBG durch Bestimmungen zu Minimalanforderungen an die Bachelorausbildung, zu Akkreditierung sowie die zur Anerkennung ausländischer Diplome und der privatwirtschaftlichen Berufsausübung zur Qualitätssicherung beiträgt. pharmaSuisse begrüsst die Vereinheitlichung der Ausbildung der Gesundheitsberufe auf Bundesebene. Die Ausbildung soll praxisnah und rasch absolviert werden können. sozciologie, DLV und SVDE begrüssen den Vorentwurf und beurteilen ihn grundsätzlich positiv.
ChiroSuisse, SGR und sozciologie betonen insbesondere die integrierte Versorgung und die interprofessionelle Zusammenarbeit.
BEKAG lehnt die Gesetzesvorlage ab. Sie basiere auf Fehlannahmen. Aufgrund der Akademisierung würden die Kosten in die Höhe getrieben. Es fehle eine eine fundierte Analyse der Kostenfolgen, die das GesBG mit sich bringe. Auch SBV und SGR üben Kritik an der Vorlage. Diese sei nicht der richtige Weg, die Gesundheitsberufe aufzuwerten. Insbesondere befürchtet der SBV, dass die Unterteilung der Gesundheitsberufe in solche mit FH-Abschluss und solche mit HF-Abschluss zu einem vermehrten "Klassendenken" führe und die HF-Ausbildung abgewertet werde. ChiroSuisse und BEKAG warnen davor, Gesundheitsberufe als Erst-Leistungserbringer zu definieren. Dies treibe die Kosten und sei für die Qualität nicht förderlich. Ähnlich äussert sich KKA.