Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/48: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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Kompetenzprofile sorgten für mehr Transparenz. NE begrüsst insbesondere die Verknüpfung von Bildungs- und Gesundheitspolitik im GesBG.
BE, BS, LU und NE unterstreichen die Wichtigkeit der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität. LU, JU, VD und ZH unterstreichen die Wichtigkeit des Patientenschutzes und der Qualitätssicherung der Ausbildung. Auch dem Kanton TI ist die Qualität der Ausbildung ein Anliegen.
JU, SG und ZH begrüssen eine vereinheitlichte Regelung der Berufsausübung. AG, BL, GL, GR, LU, OW, SO und VS sowie die GDK begrüssen eine Vereinheitlichung der Bewilligungspraxis und der Berufspflichten/des Disziplinarrechts sowie die Vereinheitlichung der Vorgaben an die vermittelte Ausbildung. Auch SZ begrüsst eine Vereinheitlichung der Bewilligungspraxis und der Berufspflichten/des Disziplinarrechts. Er bedauert jedoch, dass nicht alle Gesundheitsberufe (auch Medizinal- und Psychologieberufe) in einem einzigen Erlass geregelt werden. Dies würde den Vollzug vereinfachen.
AI begrüsst grundsätzlich eine schweizweite Regelung der in Artikel 2 erwähnten Berufe. AI sieht die Vereinheitlichung der Zulassung als Eingriff in die Autonomie der Kantone und ist gegen eine Ausweitung des Gesetzes auf andere Berufe.
VD begrüsst die Tatsache, dass die Bewilligungserteilung sowie die Aufsicht weiterhin bei den Kantonen bleibe, die auch weiterhin selbst die notwendigen Gebühren erheben können. VD sieht im GesBG grundsätzlich keine zusätzliche administrative Belastung für den Kanton. Ähnlich äussert sich UR.
SG bemängelt, dass der Vorentwurf zu stark auf die Ausbildung ausgerichtet sei. Im Zentrum des Erlasses müsste aus Sicht des Patientenschutzes die Frage stehen, welche Tätigkeiten an Patienten bewilligungspflichtig sein sollen, und nicht, welche Ausbildungsgänge bewilligungswürdig seien. Der Entwurf sei daher mit Blick auf sämtliche in der Praxis relevanten Gesundheitsberufe grundlegend zu überarbeiten. Der Fokus sei nicht auf die Wissenschaftlichkeit der Ausbildung zu legen, sondern auf die in der Praxis relevante Qualitätssicherung im Sinne eines möglichst umfassenden Patientenschutzes. Aus Sicht des Kantons SG fehlen unter diesem Gesichtspunkt folgende Gesundheitsberufe:
Osteopathin und Osteopath; Drogistin und Drogist; Klinische Psychologin und klinischer Psychologe, Zahntechnikerin und Zahntechniker; Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker; Augenoptikerin und Augenoptiker; Podologin und Podologe; Therapeutin und Therapeut der Komplementär und Alternativmedizin; Logopädin und Logopäde; Medizinische Masseurin und Medizinischer Masseur; Rettungssanitäter und Rettungssanitäterin SG schlägt vor, dass im GesBG zudem für jede Berufsgruppe festgehalten wird, welche Fähigkeitsnachweise verlangt seien (z.B. vom SRK oder vom BBT bzw. SBFI anerkannte Fähigkeitsausweise). SG verlangt, bewilligungspflichtige Tätigkeiten zu definieren und von der nicht bewilligungspflichtigen Tätigkeit abzugrenzen.
SO hätte es begrüsst, wenn alle Gesundheitsberufe von der Sekundarstufe II bis zu den Tertiärstufen A und B hinsichtlich Kompetenzen und Berufsausübung in einem Erlass geregelt würden, kann aber die bildungssystematischen Gründe, die dagegen sprechen, nachvollziehen. SG äussert sich ähnlich.
Auch GR sieht Regelungsbedarf für schweizweit einheitliche Voraussetzungen für sämtliche gesundheitspolizeilich relevanten Berufe – auch diejenigen ausserhalb der Fachhochschulstufe.
Parteien
GLP und CVP begrüssen grundsätzlich den vorliegenden Entwurf. SP begrüsst es ausdrücklich, dass ein Entwurf zum einem Gesundheitsberufegesetz zur Diskussion gestellt wird. SP unterstreicht die Wichtigkeit einer guten Ausbildungsqualität und Qualität der Berufsausübung für die Versorgung. BDP, SP, SVP erachten das GesBG als notwendig, da das FHSG aufgehoben wird.
BDP, CVP, FDP und SP begrüssen gesamtschweizerisch einheitliche Regeln und Abschlusskompetenzen. Auch mit Blick auf die Anerkennung ausländischer Diplome. Auch GLP erachtet einheitliche Anforderungen an Ausbildung und Berufsausübung der Gesundheitsberufe auf Bundesebene als wichtig und notwendig, da eine identische Ausbildung besser überprüft werden könne und die Patientensicherheit stärke.