Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/48: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
Der SDV begrüsst den Entwurf zum Gesundheitsberufegesetz zwar grundsätzlich, weist aber darauf hin, dass in den Kantonen noch weitere so genannte Gesundheitsberufe geregelt sind (z.B. Drogisten HF oder Berufe mit höheren Fachprüfungen). Der Titel des Gesetzes sei demnach missverständlich und anzupassen. SVMTT kritisieren den Titel des Gesetzes, der den Eindruck erwecke, dass Gesundheitsberufe ausschliesslich an Fachhochschulen angesiedelt seien. Aus der Sicht der Patientensicherheit, die zu den vorgängigen Zielen der Regelung gehöre sei es nicht nachvollziehbar, weshalb nicht auch weitere Berufe anderer Bildungsstufen (insbesondere HF) einbezogen würden. Ähnlich äussern sich auch VRS und Dakomed.
Bildungsbereich
ZHAW, FKG-KFH, FHO, BFH-FG, BKH-KFH, BKE-KFH MedUZH, SUPSI und HES-SO begrüssen den Vorentwurf zum GesBG und beurteilen ihn grundsätzlich als positiv. Der Vorentwurf gewähre der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität eine hohe Priorität. Auch OAQ, UniBS und CRUS äussern sich grundsätzlich positiv zum vorliegenden Entwurf. HEdS, KFH und Kalaidos begrüssen eine Regelung der Gesundheitsberufe auf Fachhochschulstufe. Auch Konferenz HF unterstützt die Schaffung eines Gesundheitsberufegesetzes. Die KFH führt aus, dass die Fachhochschulen ein zukunftsgerichtetes, mit dem HFKG kompatibles Gesetz benötigen. Die UZH begrüsst die Konzeption eines GesBG mit einheitlichen Anforderungen an Ausbildung und Berufsausübung. careum unterstützt den Zweck des Gesetzes sowie die normative Festlegung über die Ausbildung und Berufsausübung. Die Tatsache, dass sich die Kompetenzen am KFH-Projekt orientieren wird begrüsst. Die SUK begrüsst die Verknüpfung von Bildungspolitik und Gesundheitspolitik im GesBG. Die FHNW Soziale Arbeit votiert für ein breiteres und offeneres Verständnis von Gesundheitsberufen und stellt grundlegende Fragen zur Ausrichtung des GesBG. Je nachdem, wie diese gewichtet werden, müsse der Geltungsbereich neu definiert werden. Es sei nicht klar, ob das GesBG bildungspolitisch motiviert ist und darüber entscheiden soll, welche Berufe auf die Tertiär-A-Stufe gehören oder aber gesundheitspolitisch motiviert, was zur Folge hätte, dass sämtliche gesundheitsrelevanten Dienstleistungen geregelt werden müssten. Drittens ist nicht klar, ob es um eine klassische Reglementierung geht, d.h. um den Berufsbezeichnungsschutz. Auch dieses Ziel wäre unabhängig der Ausbildungsstufe. Die Gewichtung dieser Fragen hätte Auswirkungen auf den persönlichen Geltungsbereich, die geregelten Berufe sowie die Berufspflichten.
ESAMB kritisiert den Titel des Gesetzes, der den Eindruck erwecke, dass es sich bei im GesBG geregelten Berufen um die einzigen Gesundheitsberufe handle. Dies sei zu korrigieren, da sonst die Berufe auf Tertiärstufe B abgewertet würden. Das GesBG solle die Bachelorstufe der Gesundheitsberufe an Fachhochschulen regeln und dies im Titel ausweisen.
ZHAW, FKG-KFH, FHO, BFH-FG, BKH-KFH und BKE-KFH beurteilen Ziele und Ausgangslage als korrekt beschrieben.
Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen
SVPL und SRK begrüssen, dass die Berufsausübung auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden soll. UniSpitalBS begrüsst, dass die Berufsausübung im Pflegebereich auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wird. Auch KSA und Spitex Schweiz begrüssen die Schaffung eines Gesundheitsberufegesetzes. Psydom ist von der Notwendigkeit des Gesetzes überzeugt. medswiss.net begrüsst die Schaffung eines Gesundheitsberufegesetzes zur Sicherung von Qualität in Ausbildung und Berufsausübung und betont insbesondere die integrierte Versorgung und die interprofessionelle Zusammenarbeit. Gleichzeitig kritisiert medswiss.net verschiedene Punkte der Vorlage.
senesuisse findet es zwar notwendig, Regelungslücken zu beheben, beurteilt das Gesetz aber als zu akademisch und theoretisch. Die Kosten würden durch die vorgesehene Überreglementierung in die Höhe getrieben. Die praxisorientierten Ausbildungen auf Sekundarstufe II sollten mehr gefördert werden.
VLSS lehnt die Gesetzesvorlage ab. Sie basiere auf Fehlannahmen. Aufgrund der Akademisierung würden die Kosten in die Höhe getrieben. Fachkräftemandel bestehe v.a. auf der Stufe FaGe. Der VLSS vermisst eine fundierte Analyse der Kostenfolgen des GesBG.