Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/6: Änderung des Anhangs der Höchstbestandesverordnung (HBV) · 5 Seiten

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Höchstbestandesverordnung

Bezeichnung Nebenprodukt der ... TS (g/kg) VES (MJ/kg)

Nebenprodukt der Versuchstä- Herstellung von Lebensmitteln

tigkeit mit Getreide aus Getreide zu Versuchs- 82514

zwecken

3) Getränkereste mit Milchpermeat

Es handelt sich um ein Nebenprodukt der Getränkeherstellung (Gemisch aus verschiedenen Prozesssubstanzen, Fehl- und Überschussproduktion). Permeat ist bereits auf der Liste im Anhang der HBV aufgeführt. Nebenprodukte der Getränkeherstellung sollen deshalb nur akzeptiert werden, wenn diese Milchpermeat enthalten und somit zweckmässigerweise in der Schweinefütterung eingesetzt werden können. Das Nebenprodukt soll wie folgt in den Anhang der HBV aufgenommen werden:

Bezeichnung Nebenprodukt der ... TS (g/kg) VES (MJ/kg)

Getränkereste mit Getränkeherstellung mit

100 1.7 Milchpermeat Milchpermeat

Bei folgenden Nebenprodukten, die bereits im Anhang der HBV aufgeführt sind, wird eine Än-

derung vorgeschlagen:

1) Teig-, Teigwaren- und Bäckereinebenprodukte

Teigreste, wie beispielsweise Pizzateig, sollen in die bereits bestehende Kategorie „Teigwaren- und Bäckereinebenprodukte“ aufgenommen werden. Die Kategorie soll zusätzlich mit den Nebenprodukten der Herstellung von Backwaren (z.B. Herstellung von Biskuits und Patisserie) ergänzt werden. Es handelt sich bei diesen Nebenprodukten um ein qualitativ gutes Futter, das aber nur in Form einer Futtersuppe an die Schweine verfüttert werden kann. Die Betriebe mit Schweinehaltung müssen dazu über spezielle Fütterungseinrichtungen verfügen. Die Nebenprodukte sind leicht verderblich. Sie werden für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nur angerechnet, wenn es sich um echte Nebenprodukte der Lebensmittelverarbeitung handelt. Die Nebenprodukte müssen deshalb bei einem Betrieb anfallen, der Teig, Teigwaren oder Backwaren herstellt. Teig-, Teigwaren- und Bäckereiprodukte, die auf Grund eines abgelaufenen Verkaufsdatums im Detailhandel nicht mehr zu verkaufen sind, können beispielsweise nicht als Nebenprodukte für eine Ausnahmebewilligung geltend gemacht werden. Die bestehende Kategorie im Anhang der HBV soll aus den oben genannten Gründen mit den Nebenprodukten aus der Herstellung von Teig und Backwaren ergänzt werden. Die Gehaltswerte bleiben unverändert.

Bezeichnung Nebenprodukt der ... TS (g/kg) VES (MJ/kg)

Teig-, Teigwaren- und Bäcke- Herstellung von Teig, Teigwa-

850 14.5 reinebenprodukte ren oder Backwaren

2) Gemüseabfälle/-abfallsuppe

Die bestehende Kategorie „Gemüseabfallsuppe; Nebenprodukt der Gemüsekonservenherstellung“ im Anhang der HBV soll erweitert werden, da Rüstabfälle nicht nur bei der Herstellung von Gemüsekonserven anfallen. Die Gehaltswerte bleiben unverändert. Gemüseabfälle können nur für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung angerechnet werden, wenn es sich um echte Nebenprodukte der Le-