Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 57 Seiten
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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht
h) HP 5.1: Organisatorische Bewilligungsvoraussetzungen (Initialkosten)
UVV 1-3 Beschäftigte UVV 4-10 Beschäftigte UVV > 10 Beschäftigte
Bruttokosten Nettokosten Bruttokosten Nettokosten Bruttokosten Nettokosten CHF 30‘000 CHF 15‘000 CHF 40‘000 CHF 20‘000 CHF 60‘000 CHF 30‘000
Diese Kosten beinhalten Implementierungs-, Nachweis-, und Dokumentationskosten in Bezug auf die organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen. Bis dato ist unklar, welche organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen für UVV gelten werden. Vorstellbar ist, dass im Gegensatz zu den VV KAG keine konkreten Bewilligungsanforderungen in Bezug auf IKS, Risikomanagement oder Compliance gemacht werden, sondern lediglich eine „angemessene Betriebsführung“ vorausgesetzt wird, welche sich nach der Betriebsgrösse und -Komplexität richtet. Insofern ist anzunehmen, dass kleine UVV nur unwesentliche Anpassungen in ihrer Organisation vornehmen müssen und sich insbesondere auf die betriebsinterne Umsetzung von GwG sowie der Standesregeln fokussieren können, was bereits heute durch die SRO-Anschlussverträge vorausgesetzt wird. Mit zunehmender Betriebsgrösse und -Komplexität steigen jedoch die Anforderungen an eine angemessene Betriebsführung, was gewisse – aber nicht sämtliche – Aspekte eines IKS, Risikomanagement und Compliance voraussetzt. Zumindest sollten Kernprozesse dokumentiert und Schlüsselkontrollen festgelegt sein oder in Bezug auf die Compliance ein Organisationsreglement existieren. Entsprechend scheinen für mittlere und grössere UVV auch die damit verbundenen Initialkosten zu steigen, sind aber insgesamt moderat und insbesondere im Vergleich zu den VV KAG substantiell tiefer. Diese sind mit erweiterten organisatorischen Anforderungen und entsprechend höheren Initialkosten konfrontiert. Diese lagen im Durschnitt bei rund CHF 80‘000. Insbesondere für Unternehmen, welche noch über keine entsprechenden Kontroll- oder Qualitätssicherungssysteme verfügen, kann der Aufbau eines IKS eine wesentliche Belastung darstellen. Diesem Gesichtspunkt ist im Rahmen des Gesetzgebungsprozess Beachtung zu schenken, weil anzunehmen ist, dass eine Mehrheit der UVV über keine ausgereiften internen Kontrollprozesse verfügt.
Mit zunehmender Betriebsgrösse und -Komplexität sind allenfalls bestehende IT-Systeme zu erneuern oder neue Software-Lösungen anzuschaffen (z.B. Portfoliomanagement-Systeme) um den erhöhten Prüfanforderungen (z.B. Nachprüfbarkeit der Transaktionen) gerecht zu werden. Zweckmässige Software-Lösungen sind gemäss Expertenaussagen je nach Betriebsgrösse (z.B. Anzahl Mandaten bzw. Stationen) oder -Komplexität (z.B. Schnittstellen zu Depotbanken) ab CHF 15‘000 erhältlich. Diese Aufwendungen sind in der Kostenschätzung nicht enthalten.
Institut für Verwaltungs-Management Seite 26 von 57