Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 57 Seiten

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Regulierungskostenanalyse zum Finanzinstitutsgesetz FINIG: Schlussbericht

f) HP 3.0: Bewilligungsprüfung & externe Beratungshonorare (Initialkosten)

UVV 1-3 Beschäftigte UVV 4-10 Beschäftigte UVV > 10 Beschäftigte

Bruttokosten = Nettokosten Bruttokosten = Nettokosten Bruttokosten = Nettokosten CHF 45‘000 CHF 57‘500 CHF 70‘000

Diese Kosten umfassen Honorare für die Bewilligungsprüfung sowie Aufwendungen für bezogene Beratungsdienstleistungen und sind in ihrer Höhe substantiell. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten positiv mit der Betriebsgrösse und -Komplexität korrelieren. Rund drei Viertel der Interviewteilnehmer haben bestätigt, dass sie nebst der notwendigen Bewilligungsprüfung zusätzliche Beratungsdienstleistungen (z.B. Anwaltskanzleien), insbesondere mit Blick auf die organisatorischen Bewilligungsvoraussetzungen (z.B. IKS, Stellvertretungs-Regelungen, Outsourcing-Möglichkeiten gewisser Aktivitäten) in Anspruch genommen haben. Es ist anzunehmen, dass eine Mehrheit der UVV ebenfalls auf externe Beratungsdienstleistungen angewiesen ist, weil es primär an internen Ressourcen oder betriebseigenem Know-How für einen effizienten und erfolgreichen Bewilligungsprozess mangelt.

g) HP 4.0: Persönliche Bewilligungsvoraussetzungen (Initialkosten)

UVV 1-3 Beschäftigte UVV 4-10 Beschäftigte UVV > 10 Beschäftigte

Bruttokosten Nettokosten Bruttokosten Nettokosten Bruttokosten Nettokosten CHF 1‘060 CHF 948 CHF 1‘702 CHF 1‘506 CHF 2‘344 CHF 2‘063

Diese Kosten beinhalten insbesondere Nachweiskosten (z.B. Straf- und Betreibungsregisterauszug, Nachweis erforderlicher fachlicher Qualifikationen) in Bezug auf den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung, qualifizierte Beteiligte sowie das Personal inklusive damit anfallenden Gebühren. Ein Teil der Kosten wurde in diesem Zusammenhang als Sowieso-Kosten taxiert, weil gewisse Informationen im Rahmen des Rekrutierungsprozesses (z.B. Fachqualifikationen, Referenzen, Leumund) vorgängig vom Arbeitgeber eingeholt werden, allerdings nicht so strukturiert wie von Seiten des Bewilligungsgebers gefordert. Verschiedene Interviewteilnehmer haben mit Bezug auf die persönlichen Bewilligungsvoraussetzungen angemerkt, dass die zunehmenden Qualifikationsanforderungen an das Personal von Seiten der FINMA (z.B. Berufserfahrung, Aus- und Weiterbildung) zu erhöhten Opportunitätskosten, insbesondere in Form von zeit- und ressourcenintensiveren Bewerbungsprozessen, führt. Jedoch sind diese Opportunitätskosten schwer quantifizierbar und entsprechend nicht in der Kostenschätzung enthalten.

Institut für Verwaltungs-Management Seite 25 von 57