Vorlage
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee (VBVA)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Die Verordnung der Bundesversammlung vom 30. März 19492 über die Verwaltung der Armee wird wie folgt geändert:
Art. 12 Ziff. 2 Bst. h-j
Nicht soldberechtigt sind:
2. Wehrpflichtige:
h. die eine Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung beziehen oder das ordentliche Rentenalter nach Artikel 21 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) erreicht haben;
i. während einer Anstellung beim Bund ihren Militärdienst in der Militärverwaltung leisten;
j. für die nach Artikel 65c des Militärgesetzes ein Einsatz angeordnet wurde.
Art. 17 Abs. 2bis
2bisAngehörige der Armee, die im Ausland besoldet Friedensförderungsdienst oder Assistenzdienst leisten, erhalten während dieser Dienstleistung eine Soldzulage.
II
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten dieser Änderung.
1BBl 2013 ...
2 SR 510.30
2012–2075