Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/98: Revision der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 4 Seiten
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M264-2318
bestimmten Tunnelkategorie abgeklärt werden, ob die Risiken akzeptabel sind oder nicht.
In einer zweiten Phase hat das ASTRA alle Tunnel des Nationalstrassennetzes sowie jene Tunnel auf Kantonsstrassen, die bereits Beschränkungen unterworfen waren, der Risikoermittlungsmethodik unterzogen. Die daraus resultierenden Kategorisierungen wurden sodann unter Berücksichtigung weiterer Aspekte als der rein naturwissenschaftlichen überprüft (insbes. Berücksichtigung von Alternativrouten, wirtschaftliche Bedürfnisse, Verkehrspolitik) und zum Teil modifiziert.
In einer dritten Phase wurde den betroffenen Kantonen die Kategorisierungsvorschläge des ASTRA zur Stellungnahme zugestellt. Zudem wurden alle Kantone aufgefordert, Umklassierungen von Tunnel in ihrer Zuständigkeit beim ASTRA zu beantragen, damit im Rahmen der vorliegenden Revision auch allenfalls erforderliche Tunnelbeschränkungen auf dem Kantons- oder Gemeindestrassennetz berücksichtigt werden können. Zu diesem Zweck wurde ihnen die Risikoermittlungsmethodik des ASTRA zur Verfügung gestellt.
3. Ergebnisse
Von jenen 15 Tunneln, die provisorisch der Kategorie E zugeteilt waren, wurden auf Antrag des Kantons Graubünden und bestätigt durch die Ergebnisse der Risikoermittlungsmethodik des ASTRA die Beschränkungen für die 3 Kantonstrassen-Tunnel Alvaschein, Landwasser und Solis bereits per 1. Januar 2013 aufgehoben.
Aktuell enthält die Liste der Strassenstrecken mit Tunnelbeschränkungen also noch 12 Tunnel. Bei 6 davon soll die Beschränkung für Gefahrgutbeförderung künftig aufgehoben werden, weil die Analyse Risiken im akzeptablen Bereich ausweist und keine weiteren Gründen für die Aufrechterhaltung der Beschränkung sprechen. Dies betrifft folgende Tunnel:
- N2 Seelisberg (NW/UR)
- N2 Costoni di Fieud (TI)
- N3 Kerenzer (GL)
- N13 Via Mala (GR)
- N13 Bärenburg (GR)
- N13 Rofla (GR)
Gestützt auf die Risikoanalyse ergaben sich bei vier weiteren Tunneln Risiken im akzeptablen Bereich:
- N13 San Bernardino (GR)
- KS Rongellen II (GR)
- KS Grosser St. Bernhard (VS / Italien)
- KS Galerie du Marcolet (VD)
Aus verkehrspolitischen Überlegungen (Nord-Süd-Transitachsen) sollen der San Bernardino und der Grosse St. Bernhard weiterhin der Kategorie E zugeordnet bleiben. Dasselbe gilt für die Tunnel Rongellen II (touristisch genutzte Alternativ-Route zur N13) und Marcolet (risikoreicher als Alternativen auf dem angrenzenden Strassennetz).
Bei 2 der heute beschränkten Tunnel ergab die Risikoermittlungsmethodik, dass sie weiterhin der Kategorie E zugeordnet werden müssen:
- N2 Gotthard (UR/TI)
- KS Mappo Morettina (TI)
Einer vertieften Risikoanalyse unterzogen wurden weitere 11 Tunnel auf dem Nationalstrassennetz:
- N1 Gubrist (ZH)
- N1 Milchbuck (ZH)