Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/119: Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden · 3 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Organisation, Recht und Akkreditierung

10.10.2016 / jpr

ERLÄUTERNDER BERICHT

Änderung der Verordnung über das Gewerbe der

Reisenden (SR 943.11)

10.10.2016

1 Ausgangslage

In der 13 jährigen Praxis seit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Gewerbe der

Reisenden haben sich einige Punkte herauskristallisiert, welche bislang nicht geregelt waren oder welche neu beurteilt werden müssen. So sind die Kantone auch schon mehrfach mit Regelungswünschen ans SECO gelangt. Durch die anstehende Revision sollen offene Fragen geklärt und die entwickelte Praxis gefestigt werden. Zudem sollen punktuelle Verschärfungen eingeführt werden, welche zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit erforderlich erscheinen.

2 Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln

Art. 3 Ausgeschlossene Waren und Dienstleistungen

In der geltenden Verordnung verweist Artikel 3 lediglich auf ausgeschlossene Waren, welche im Anhang der Verordnung aufgeführt werden. Gemäss Artikel 11 des Bundesgesetzes über das Gewerbe der Reisenden (SR 943.1; nachfolgend Gesetz) kann jedoch ebenfalls das Anbieten von gewissen Dienstleistungen vom Reisendengewerbe ausgeschlossen werden. Um in diesem Punkt eine Deckungsgleichheit mit dem Gesetz zu schaffen, muss Artikel 3 entsprechend ergänzt werden.

Art. 10 Verweigerung und Entzug der Bewilligung