Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

– Ein fixer Abschöpfungssatz würde innerhalb einer Vierjahresperiode zu einer gewissen

Verbesserung der Planbarkeit für die ressourcenstarken Kantone führen. Da aber die Ent- wicklung der Disparitäten auch mit dieser Methode nur teilweise berücksichtigt wird,

muss der Abschöpfungssatz dennoch regelmässig angepasst werden, was die Volatilität wiederum erhöht. Dadurch relativiert sich der Vorteil einer besseren Abschätzbarkeit der Einzahlungen gegenüber dem heutigen System. Zudem nimmt die Volatilität bei gewissen ressourcenschwachen Kantonen gegenüber heute auch während einer Vierjahresperiode erheblich zu, was für diese Kantone wiederum zu Problemen führen würde. Die Reduktion der horizontalen Dotation wird durch die Erhöhung der vertikalen Dotation überkompen- siert. Somit finanziert der Bund die Einsparungen der ressourcenstarken Kantone und in den meisten Jahren auch noch eine zusätzliche Erhöhung der Dotation. Der Vorschlag der Geberkantone führt somit zu einer Kostenverlagerung von den Kantonen zum Bund.

– Der Gesetzgeber hat bewusst eine Bandbreite für das Verhältnis zwischen horizontaler

und vertikaler Dotation in der Bundesverfassung (Art. 135 Abs. 3 BV) verankert. So kann der unterschiedlichen Entwicklung der Ressourcenpotenziale bei den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen Rechnung getragen werden. In den Jahren 2008–2014 schwankte dieses Verhältnis zwischen 68 und 73 Prozent. Eine Fixierung auf 66,7 Prozent würde zwar dem entsprechenden Artikel der BV entsprechen, aber die darin festgelegte Bandbreite überflüssig machen.

Mit der in Artikel 5 FiLaG vorgesehenen Festlegung der Dotation für eine neue Vierjahres- periode durch das Parlament, können auch mit dem bestehenden System unerwünschte Ent- wicklungen korrigiert werden.