Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
auf 150 Prozent des Beitrags der ressourcenstarken Kantone festzulegen. Das Verhältnis zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Ressourcenausgleich würde damit gerade dem verfassungsmässigen Minimum von zwei Dritteln entsprechen. Im Gegensatz zum heutigen System würde das Parlament die Volumina des horizontalen und vertikalen Ausgleichs also nur noch indirekt fortschreiben. Die Steuerung des Ressourcenausgleichs durch das Parlament würde dadurch im Vergleich zum aktuellen Regime modifiziert.
Die Vertreter der Geberkantone weisen darauf hin, dass bei ihrem Vorschlag ein direkter Zusammenhang zwischen der Dotation und der Entwicklung der Disparitäten besteht.
Idealerweise entwickelt sich die Dotation parallel zu den Disparitäten: Wenn diese zunehmen, nimmt auch die Dotation zu, um die Unterschiede zwischen den Kantonen zu reduzieren. Mit der heutigen Fortschreibungsmethode besteht jedoch kein direkter, bzw. automatischer Zusammenhang zwischen der Dotation und den Disparitäten. Anstelle eines Automatismus erlaubt das geltende System indessen alle vier Jahre eine diskretionäre Festlegung der Dotati- on und gibt damit die Möglichkeit einer Anpassung an veränderte Disparitäten1.
Der Zusammenhang zwischen Dotation und Disparitäten soll nachfolgend genauer un- tersucht werden. Dazu wird für jedes Referenzjahr diejenige Dotation berechnet, bei welcher der ressourcenschwächste Kanton das Mindestausstattungsziel genau erreicht. Diese «zielerreichende» Dotation erhöht sich bei zunehmenden Disparitäten und reduziert sich im gegenteiligen Fall. Wenn der ressourcenschwächste Kanton bereits vor Ausgleich einen Ressourcenindex von mindestens 85 Punkten hätte, dann wäre die zielerreichende Dotation null. Sie ist somit eine gute Bezugsgrösse, um Fortschreibungsmechanismen der Dotation in Bezug auf die Disparitäten zu vergleichen2.
In Abbildung 8.07 entspricht diese «zielerreichende» Dotation der dunkelblauen Linie. Die hellblaue Linie zeigt die Dotation, wie sie sich mit der heutigen Fortschreibungsmethode zwischen 2008 und 2014 entwickelt hat. Wie bereits erwähnt, war die Dotation in den Jahren 2010 und 2011 zu tief, um das 85-Prozent-Ziel zu erreichen. In den übrigen Jahren war die effektive Dotation zu hoch. Die grau gestrichelte Linie zeigt, wie sich die Dotation mit dem Vorschlag der ressourcenstarken Kantone entwickelt hätte. Der Abschöpfungssatz der Simu- lation beträgt für alle Jahre 19,2 Prozent und wurde so festgelegt, dass die Gesamtdotation 2008 dem damaligen Bundesbeschluss entspricht. Der Verlauf über die sieben Jahre folgt zwar der zielerreichenden Methode besser als die heute verwendete Methode, der Betrag liegt aber fast in allen Jahren sowohl über der zielerreichenden wie auch über der effektiven Dotation. Nur im Jahr 2011 hätte auch bei dieser Variante der ressourcenschwächste Kanton die 85 Indexpunkte nach Ausgleich nicht erreicht. Im Jahr 2014 wäre die Dotation zwar ge- ringer als bei der heute angewandten Berechnungsmethode, aber immer noch deutlich höher als für die Zielerreichung notwendig.
1 Grundsätzlich entwickelt sich aber die Dotation in die richtige Richtung, wenn das Potenzial der ressourcenstarken Kantone stärker steigt als dasjenige der ressourcenschwachen Kantone. Im umgekehrten Fall kann es aber vorkommen, dass die Dotation des vertikalen Ressourcenausgleichs steigt, obwohl die Disparitäten zurückgehen. Wenn das Ressourcenpotenzial eines ressourcenschwachen Kantons steigt, werden weniger Mittel im Ressourcenausgleich benötigt. Aufgrund des Fortschreibungsmechanismus führt aber das höhere Ressourcenpotenzial zu einer höheren Dotation.
2 Als Mechanismus zur Festlegung der Dotation hätte diese Methode den grossen Nachteil, dass die Ausgleichsbeträge endogen festgelegt würden. Die Möglichkeit des Parlaments, alle vier Jahre die Beiträge anzupassen, entfiele dadurch, was die politische Steuerbarkeit des Finanzausgleichs einschränken würde .