Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

8.3 Alternativmodell zum bestehenden Ressourcenausgleichsmechanismus

Das Modell für einen neuen Ressourcenausgleichsmechanismus, das die Vertreter der

Geberkantone als Alternative vorschlagen, kombiniert die Elemente neutrale Zone, lineare Umverteilung und garantierte Mindestausstattung mit der Fixierung des Abschöpfungssatzes und der Anbindung des Bundesbeitrags an den Beitrag der ressourcenstarken Kantone. In diesem Unterkapitel sollen diese Elemente zusammengeführt und gesamthaft gewürdigt werden. Dazu wurden Simulationen mit Daten der Referenzjahre 2008–2014 durchgeführt und mit dem heute geltenden Modell verglichen. Der Abschöpfungssatz wird für alle Jahre auf 19,2 Prozent (Stand 2008) festgelegt. Somit ist die Dotation im ersten Jahr (d.h. 2008) in beiden Varianten gleich hoch. Nachfolgend sind die wichtigsten Resultate dieser Simulation aufgeführt:

Die Fixierung des Abschöpfungssatzes führt dazu, dass die Steigung der Umverteilungsgera- den und damit auch der Beginn der neutralen Zone weniger schwanken, als wenn aus- schliesslich die neutrale Zone betrachtet wird. Die Tabelle 8.07 zeigt die entsprechenden Werte, welche deutlich stabiler sind als in Tabelle 8.03 bzw. Tabelle 8.04. Die Mittelwerte über die betrachtete Periode unterscheidet sich jedoch kaum zwischen den Varianten mit und ohne fixen Abschöpfungssatz. Auch die Kantone, welche sich jeweils in der neutralen Zone befinden sind identisch.

Tabelle 8.07: Die Zielgerade beim Alternativmodell; 2008–2014

Tabelle 8.07 Die Zielgrade beim Alternativmodell; 2008-2014

2008 2009 2010 2011 2012 20132014

Steigung 0.13 0.12 0.11 0.09 0.11 0.12 0.14 Beginn neutrale Zone 90.4 89.9 89.2 88.3 89.4 90.0 90.6

Mit dem fixen Abschöpfungssatz nimmt jedoch die Volatilität der Ausgleichszahlungen bei den ressourcenschwachen Kantonen zu. In Tabelle 8.08 sind die gleichen Kantone aufgeführt wie in Tabelle 8.06. und die Standardabweichungen der heutigen Methode (Prog) sind in bei- den Tabellen identisch.

Tabelle 8.08: Standardabweichung der Veränderungen bei den Ausgleichszahlungen;

Tabelle 8.08 Standardabweichung der Veränderungen bei den Ausgleichszahlungen;

ausgewählte Kantone; 2008–2014

ausgewählte Kantone; 2008 - 2014

UR JU GL BE LU TG GR AI AG Geltendes Modell 3.0% 3.3% 6.4% 5.3% 4.6% 4.4% 13.1% 12.5% 19.6% Alternativmodell 5.9% 6.4% 7.7% 4.3% 8.2% 7.9% 20.6% 20.6% 108.0%

Der feste Abschöpfungssatz führt im Alternativmodell bei den ressourcenschwächsten Kan- tonen zu einer höheren Volatilität. In den anderen Gruppen sind die Auswirkungen nicht einheitlich. Aber auch bei denjenigen Kantonen, welche mit einem festen Abschöpfungssatz eine tiefere Volatilität aufweisen, ist diese immer noch deutlich höher als mit der heutigen Methode.

Die Tabelle 8.09 zeigt die Auswirkungen des Alternativmodells auf die Ausgleichszahlungen für das Jahr 2014. Die ressourcenstarken Kantone würden in diesem Jahr um 6,3 Prozent entlastet, weil der Abschöpfungssatz unter den gegebenen Annahmen von 20,5 Prozent auf