Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Tabelle 8.11Tabelle 8.11: Alternativmodell: Mehrbelastung gegenüber dem heutigen SystemMehrbelastung gegenüber dem heutigen System

Mio. CHF 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008-2014

Mehrbelastung ressourcenstarke Kantone

in Mio. CHF -36.0 -25.1 15.6 53.3 -12.9 -50.7 -95.3 -151.1 in % -2.9% -1.9% 1.1% 3.5% -0.9% -3.4% -6.3% -1.5%

Mehrbelastung Bund

in Mio. CHF 36.0 73.3 170.7 278.3 40.3 -22.2 -101.0 475.4 in % 2.0% 3.9% 8.7% 13.2% 1.9% -1.0% -4.5% 3.3%

Für alle ressourcenstarken Kantone hätte der Vorschlag zu einer Entlastung geführt. Doch

auch die ressourcenschwachen Kantone hätten durch die zusätzlichen Mittel des Bundes

profitiert. Diejenigen Kantone, welche nie in der neutralen Zone waren, hätten mehrheitlich

höhere Ausgleichsbeiträge erhalten. Einzig für die Kantone Appenzell-Ausserrhoden und

Graubünden wäre der Vorschlag nachteilig gewesen. Die grössten Einbussen hätten aber

erwartungsgemäss die Kantone in der neutralen Zone, bzw. nahe an der neutralen Zone,

insbesondere Aargau (-719 Mio.) und Neuenburg (-112 Mio.) zu verzeichnen. Am meisten

profitiert hätten die Kantone Bern (+369 Mio.) und Wallis (+205 Mio.).

Der Vorschlag der Geberkantone soll anhand der folgenden Kriterien mit dem bestehenden

Mechanismus verglichen werden:

– Erreichung der Mindestausstattung, bzw. Auswirkungen auf die Disparitäten

– Volatilität der Ausgleichszahlungen

– Effizienz der Mittelverteilung

– Steuerbarkeit durch das Parlament

– Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen

Die Mindestausstattung wird mit dem Vorschlag der Geberkantone in allen Jahren übertrof-

fen. Dies im Gegensatz zum heutigen System, wo es durchaus auch Jahre geben kann, in

denen das Ziel von 85 Prozent des schweizerischen Mittels nicht erreicht wird. Der Vorschlag

der Geberkantone führt dazu, dass der ressourcenschwächste Kanton im Durchschnitt eine

Mittelausstattung von 86,3 Prozent erreicht. In einzelnen Jahren erreicht er sogar 86,7 Pro-

zent. Eine Übererfüllung des Mindestausstattungsziels bedeutet, dass mehr finanzielle Mittel

im System sind als eigentlich notwendig wären.

Die Volatilität der Ausgleichszahlungen wird bereits im heutigen System von einzelnen Kan-

tonen als hoch bezeichnet (vgl. Kapitel 3). Mit dem Vorschlag der Geberkantone würde sich

diese gemäss Kapitel 8.1 für die ressourcenschwachen Kantone nochmals erhöhen. Aber

auch die Dotation im horizontalen Ressourcenausgleich würde deutlich stärker schwanken.

Dafür wären die Veränderungen stärker mit der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen

ressourcenstarken Kantone verknüpft. Wie im Kapitel 8.2 aufgezeigt, würde die sogenannte

«Solidarhaftung» mit dem vorgeschlagenen System zwar etwas reduziert, aber nicht elimi-

niert. Nur alle vier Jahre könnte das Parlament mit der Festlegung des Abschöpfungssatzes

korrigierend eingreifen.

Die Effizienz des Systems lässt sich dadurch messen, wie stark die Mittel zwischen den res-

sourcenschwächsten und den fast ressourcenstarken Kantonen aufgeteilt werden. Sowohl

das aktuelle System des Ressourcenausgleichs, wie auch der Vorschlag der Geberkantone