Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Tabelle 8.11Tabelle 8.11: Alternativmodell: Mehrbelastung gegenüber dem heutigen SystemMehrbelastung gegenüber dem heutigen System
Mio. CHF 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008-2014
Mehrbelastung ressourcenstarke Kantone
in Mio. CHF -36.0 -25.1 15.6 53.3 -12.9 -50.7 -95.3 -151.1 in % -2.9% -1.9% 1.1% 3.5% -0.9% -3.4% -6.3% -1.5%
Mehrbelastung Bund
in Mio. CHF 36.0 73.3 170.7 278.3 40.3 -22.2 -101.0 475.4 in % 2.0% 3.9% 8.7% 13.2% 1.9% -1.0% -4.5% 3.3%
Für alle ressourcenstarken Kantone hätte der Vorschlag zu einer Entlastung geführt. Doch
auch die ressourcenschwachen Kantone hätten durch die zusätzlichen Mittel des Bundes
profitiert. Diejenigen Kantone, welche nie in der neutralen Zone waren, hätten mehrheitlich
höhere Ausgleichsbeiträge erhalten. Einzig für die Kantone Appenzell-Ausserrhoden und
Graubünden wäre der Vorschlag nachteilig gewesen. Die grössten Einbussen hätten aber
erwartungsgemäss die Kantone in der neutralen Zone, bzw. nahe an der neutralen Zone,
insbesondere Aargau (-719 Mio.) und Neuenburg (-112 Mio.) zu verzeichnen. Am meisten
profitiert hätten die Kantone Bern (+369 Mio.) und Wallis (+205 Mio.).
Der Vorschlag der Geberkantone soll anhand der folgenden Kriterien mit dem bestehenden
Mechanismus verglichen werden:
– Erreichung der Mindestausstattung, bzw. Auswirkungen auf die Disparitäten
– Volatilität der Ausgleichszahlungen
– Effizienz der Mittelverteilung
– Steuerbarkeit durch das Parlament
– Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen
Die Mindestausstattung wird mit dem Vorschlag der Geberkantone in allen Jahren übertrof-
fen. Dies im Gegensatz zum heutigen System, wo es durchaus auch Jahre geben kann, in
denen das Ziel von 85 Prozent des schweizerischen Mittels nicht erreicht wird. Der Vorschlag
der Geberkantone führt dazu, dass der ressourcenschwächste Kanton im Durchschnitt eine
Mittelausstattung von 86,3 Prozent erreicht. In einzelnen Jahren erreicht er sogar 86,7 Pro-
zent. Eine Übererfüllung des Mindestausstattungsziels bedeutet, dass mehr finanzielle Mittel
im System sind als eigentlich notwendig wären.
Die Volatilität der Ausgleichszahlungen wird bereits im heutigen System von einzelnen Kan-
tonen als hoch bezeichnet (vgl. Kapitel 3). Mit dem Vorschlag der Geberkantone würde sich
diese gemäss Kapitel 8.1 für die ressourcenschwachen Kantone nochmals erhöhen. Aber
auch die Dotation im horizontalen Ressourcenausgleich würde deutlich stärker schwanken.
Dafür wären die Veränderungen stärker mit der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen
ressourcenstarken Kantone verknüpft. Wie im Kapitel 8.2 aufgezeigt, würde die sogenannte
«Solidarhaftung» mit dem vorgeschlagenen System zwar etwas reduziert, aber nicht elimi-
niert. Nur alle vier Jahre könnte das Parlament mit der Festlegung des Abschöpfungssatzes
korrigierend eingreifen.
Die Effizienz des Systems lässt sich dadurch messen, wie stark die Mittel zwischen den res-
sourcenschwächsten und den fast ressourcenstarken Kantonen aufgeteilt werden. Sowohl
das aktuelle System des Ressourcenausgleichs, wie auch der Vorschlag der Geberkantone