Annexe au rapport de consultation

Consultation 2014/12: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité 2012-2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons · 105 pages

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Annexe au rapport rendant compte des résultats de la consultation du rapport sur l’évaluation de l’efficacité 2012–2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons

den Nehmerkantonen gemildert und paradoxe Ergebnisse reduziert. Dabei kann das bisherige Verhältnis von vertikalem und horizontalem Ressourcenausgleich beibehalten werden. Zudem sind wir der Meinung, dass die Einführung einer neutralen Zone und die lineare Verteilung der Mittel vertieft zu prüfen sind. Dies kann allerdings unabhängig von der Wahl der Methode zur Dotierung des Ressourcenausgleichs geschehen.

Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt den Vorschlag des Bundesrates nach einer Justie- rung des überdotierten Ressourcenausgleichs, fordert jedoch gleichzeitig auch weitere Ab- klärungen. Das Alternativmodell soll die Solidarhaftung unter den Geberkantonen wie auch den Nehmerkantonen vermindern sowie die Wirksamkeit des Ressourcenausgleichs erhö- hen. Es kombiniert verschiedene Elemente. Wird nur ein Teilelement des Modells umgesetzt, BL ist unklar, ob die angestrebte Beseitigung der Solidarhaftung und die höhere Effizienz der

Verteilung noch erreicht werden. Auch die finanziellen Folgen für die einzelnen Kantone sind unklar. Der Kanton Basel-Landschaft beantragt deshalb, dass im Rahmen des 3. NFA-Wirksamkeitsberichts das Alternativmodell - insbesondere die Fixierung des Abschöpfungssatzes

- zusammen mit einem Anreizsystem für ressourcenschwache Kantone weitergehend zu prüfen ist.

Wir befürworten die Einführung einer «neutralen Zone». Die Zahlungen an fast ressourcenstarke Kantone belasteten das Finanzausgleichssystem unnötigerweise und verhinderten so SH

einen effizienteren Mitteleinsatz. Der Kanton Schaffhausen unterstützt daher das Alternativmodell zum bestehenden Ressourcenausgleichsmechanismus.

AR Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja. Vertreter der Geberkantone wollen die Mittel aus dem Ressourcenausgleich nur noch an die ressourcenschwächsten Kantone auszahlen. Ressourcenschwache Kantone knapp unter 100 Punkten beim Ressourcenindex sollen leer ausgehen. Dem liegt die Annahme zu

AI Grunde, dass fast ressourcenstarke Kantone über genügend eigene Mittel zur Aufgabener-

füllung verfügen. Wir teilen diese Meinung nicht und wollen am bisherigen Ansatz, dass alle ressourcenschwachen Kantone Zahlungen aus diesem Ausgleichsgefäss erhalten, festhalten.

Identisch zu Position der KdK:

25. Die Kantone haben in diesem Zusammenhang auch das vorgeschlagene Alternativmodell (neutrale Zone, Bindung des Abschöpfungssatzes an das Überschuss-Ressourcenpotenzial, Festlegung des Verhältnisses horizontaler und vertikaler Ressourcenausgleich) ge-SG prüft. Die Einführung einer neutralen Zone lehnen die Kantone grundsätzlich ab. Zu den wei-

teren Elementen wird auf RZ 27 und 28 verwiesen. Begründung:

27. Die Kantone sprechen sich dafür aus, im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichts die Festlegung des Verhältnisses horizontaler und vertikaler Ressourcenausgleich zusammen mit einem Anreizsystem für ressourcenschwache Kantone weitergehend zu prüfen.

Ja, die bisherige Berechnungsmethode für die Ein- und Auszahlungen des Ressourcenausgleichs ist beizubehalten.

Im Kapitel 8 wird das Alternativmodell der NFA-Geberkantone beschrieben. Dieses sieht eine sogenannt neutrale Zone vor, die für Kantone gelten würde, deren Ressourcenpotenzial nur wenig unter dem interkantonalen Durchschnitt liegt. Zudem soll der Abschöpfungssatz für die Geberkantone mit einem einheitlichen Prozentsatz festgelegt werden. Damit würde sich das Problem der Solidarhaftung entschärfen.

Das Modell der neutralen Zone ist abzulehnen. Dieses Modell wurde bereits vor der Einführung der NFA breit diskutiert und damals auch von den ressourcenstarken Kantonen aus methodischen Gründen verworfen. Das geltende Progressionssystem, welches keinen Kanton aus dem Ressourcenausgleich ausschliesst und einen kontinuierlichen Anstieg des Ausgleichs mit sinkender Ressourcenstärke bewirkt, sichert eine optimale Lösung. Die Forderung der ressourcenstarken Kantone führt zu Verzerrungen im Ausgleich.

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Die Einführung eines einheitlichen Abschöpfungssatzes bzw. eine Bindung des Abschöpfungssatzes an das Überschusspotenzial soll näher geprüft werden. Damit liesse sich das bestehende Problem der "Solidarhaftung" unter den ressourcenstarken Kantonen entschärfen. Einer Berücksichtigung dieses Modellbestandteiles kann aber nur unter klaren Auflagen zugestimmt werden. Die Einführung eines einheitlichen Abschöpfungssatzes ist zwingend mit der Auflage zu verbinden, dass dadurch das Volumen des Ressourcenausgleichs nicht abgebaut wird. Entscheidend ist dafür die Höhe des Abschöpfungssatzes. Um eine Reduktion des Ressourcenausgleichs zu verhindern, müsste der Abschöpfungssatz so festgelegt werden, dass er die bisherige Grössenordnung von 20 Prozent nicht unterschreitet (und nicht bei 18,1 Prozent wie von den ressourcenstarken Kantonen gefordert). Zu beachten gilt im Weiteren, dass das Beitragsvolumen der ressourcenstarken Kantone im Konjunkturablauf stärker schwanken würde. Der Bund müsste – als zweite Auflage – in diesem Falle den nötigen Volumenausgleich sicherstellen. Das Problem der "Solidarhaftung" mit den entdeckten unerwünschten Verzerrungen besteht auch bei den ressourcenschwachen Kantonen. Die