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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten
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Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft 16.4.3 Volkswirtschaft
Geodaten dienen als Grundlage zur gerechteren Verteilung von Finanzmitteln. Ebenso sind sie Grundlage für Entscheidungen in der Agrarpolitik, für politische Aussagen zur Landschaftsentwicklung, für den Umweltschutz, regionale Betrachtungen sowie die räumliche Statistik.
16.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Bestimmungen entsprechen jenen der Europäischen Gemeinschaft.
16.6 Inkrafttreten
Die Verordnungsänderung soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
16.7 Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage bildet der Artikel 165e des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1).