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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten

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Anhörung

Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 23. Oktober 20131 über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft wird wie folgt geändert:

Art. 12 Abs. 2 und 3

2 Sie übermitteln die provisorischen Geodaten bis zum 31. Juli und die definitiven Geodaten bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres an den Betreiber der Bundes Geodaten-Infrastruktur (BGDI).

3 Die Datenübermittlung erfolgt gemäss den jeweils gültigen Geodatenmodellen und den aktuellen technischen Vorgaben des BLW.

Art. 20 Abs. 1

1 Das BLW betreibt das Internetportal Agate. Dieses dient:

a) der Information der Öffentlichkeit zu Themen des Portals

b) der Authentifizierung der Benutzerinnen und Benutzer, der Zugriffsregelung auf die Teilnehmersysteme und der Information zu benutzerspezifischen Themen.

Art. 22 Verknüpfung von Agate mit anderen Informationssystemen

1 Die Daten nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstaben a–d können aus AGIS bezogen werden.

2 Die Daten nach Artikel 20 Absatz 2 können auf Antrag durch die Agate-Teilnehmersysteme bezogen werden.

Art. 27 Abs. 4 und 6

4 Das BLW kann für Vollzugszwecke Angaben aus Agate nach Artikel 20 Absatz 2 auf Antrag an die zuständigen kantonalen Behörden weitergeben.

SR ..........

1 SR 919.117.71

2015–......