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Vernehmlassung 2014/120: Agrarpaket Herbst 2015 · 184 Seiten
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Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft
Das MAFF teilte über das EDA mit, dass bei 4 Zertifizierungsstellen die Internetadressen geändert haben und eine Zertifizierungsstelle den Namen geändert hat. Es bittet darum, dies bei der Verordnungsänderung ab Januar 2016 zu berücksichtigen.
Anhang 9
Anpassung der Kontrollbescheinigung KB und der TKB an Abschaffung der EE.
Anmerkung für die Ämterkonsultation: hier wird noch die Vorlage des entsprechenden Dokuments aus der EU abgewartet, damit die CH das in Analogie anpassen kann.
1.4 Auswirkungen
1.4.1 Bund
Keine Auswirkungen.
1.4.2 Kantone
Keine Auswirkungen.
1.4.3 Volkswirtschaft
Mit den Anpassungen an das EU-Recht werden technische Handelshemmnisse vermieden.
1.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Bestimmungen entsprechen weitestgehend jenen der Europäischen Union und die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit der Rechts-und Verwaltungsvorschriften gemäss Anhang 9 Anlage 1 des Agrarabkommens wird damit sichergestellt.
1.6 Inkrafttreten
Die Änderungen sollen auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden.
1.7 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage bilden die Artikel 16a, 23, 24 (aufgehoben per 1.1.2015) und 24a der Verordnung vom 22. September 1997 über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel.